Reform der Lebensversicherung: Wem nützt sie, wem schadet sie?

Das geplante Gesetzespaket zur Reform der Lebensversicherung hat in der Branche gehörigen Wirbel ausgelöst. Teile des Gesetzes könnten sich „als Bumerang für Gesetzgeber und Versicherte“ erweisen, gibt das Institut für Transparenz (ITA) in Berlin zu bedenken. Wie sich die Pläne auf Versicherer und Kunden konkret auswirken, hat das ITA in einer Analyse zusammengefasst.

Mark Ortmann
Die geplante Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven bewertet Dr. Mark Ortmann von der ITA positiv: „Mit der jetzt entworfenen Lösung wird die Balance zwischen ausscheidenden und im Kollektiv verbleibenden Versicherten wiederhergestellt.“

Die Branchenbeobachter vom ITA sehen im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen positive wie negative Aspekte. So loben die Experten beispielsweise die geplante Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven und die Absenkung des Höchstrechnungszinses von 1,75 auf 1,25 Prozent.

„Regelung könnte zum Bumerang werden“

Die Hauptkritik des ITA zielt auf die vorgesehene Ausschüttungssperre für Aktionäre von Versicherungsunternehmen ab. Dem Gesetzesentwurf zufolge dürfen die Versicherer bei einem bestehenden Sicherungsbedarf keine Dividenden mehr auszahlen. Damit würden Investitionen in Lebensversicherer uninteressant, kritisiert das Institut.

[article_line]

Deren Finanzierung würde erheblich erschwert und den Rückzug einiger Lebensversicherer vom Markt bewirken, indem sie das Neugeschäft einstellen und die Bestände in den sogenannten Run-off schicken. Denn ohne langfristige Erträge mache eine Investition „keinen Sinn“, heißt es. „Damit könnte sich die Regelung als Bumerang erweisen“, warnt Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA.

ITA lobt Neuregelung der Bewertungsreserven

Die geplante Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven bewertet Ortmann hingegen positiv: „Mit der jetzt entworfenen Lösung wird die Balance zwischen ausscheidenden und im Kollektiv verbleibenden Versicherten wiederhergestellt.“

[article_line tag=“bewertungsreserven“]

Laut Entwurf werden Versicherte künftig nur dann anteilig an Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen beteiligt, wenn die Bewertungsreserven einen etwaigen Sicherungsbedarf des Versicherers überschreiten, erklärt das Institut.

Es sei davon auszugehen, so das ITA weiter, dass ausscheidende Versicherte nach Inkrafttreten der Reform eine ganze Weile nicht mehr an den Bewertungsreserven bei festverzinslichen Anlagen beteiligt würden. An Bewertungsreserven bei Aktien und Immobilien bleiben Versicherte aber weiterhin beteiligt, heißt es.

„Geschacher“ um Abschlussprovisionen erwartet

Auch für die Vermittler brechen neue Zeiten an, fährt das ITA fort. Der Höchstzillmersatz soll von 40 auf 25 Promille gesenkt werden. „Damit sinken aber nicht zwangsläufig die Abschlussprovisionen. Es wird nur schwieriger für Versicherer, hohe Abschlussprovisionen zu zahlen, da diese überwiegend aus laufenden Beiträgen finanziert werden müssen“, so die Prognose der Experten.

Es werde ein Geschacher um die höchsten Abschlussprovisionen einsetzen. „Versicherer werden ausloten, wie viel sie ihren Vertrieben als einmalige Abschlussprovisionen zahlen können. Wenn dann ab 1. Januar 2015 bekannt ist, was die anderen Versicherer zahlen, wird sich der Markt wie bisher vermutlich auf dem höchsten Provisionsniveau einpendeln.“ Damit würde die Regelung leider ins Gegenteil verkehrt, kritisieren die Experten.

Sinnvoller wäre eine gesetzliche Obergrenze für die kalkulatorischen Abschlusskosten, so die Empfehlung der Berliner. „Eine Begrenzung der hohen Abschlusskosten in Deutschland erscheint aus verschiedenen Gründen durchaus erwägenswert, der vorgeschlagene Weg wird vermutlich aber keinen großen Beitrag dazu leisten“, sagt Ortmann.

Höhe der auszuweisenden Provision unklar

Eine Regelung dürfte vielen Vermittlern Bauchschmerzen bereiten, ergänzt Ortmann: „Die Abschlussprovision muss gegenüber Kunden ausgewiesen und dokumentiert werden, und zwar als Gesamtbetrag in Euro. Damit soll Vergütungstransparenz hergestellt und der Weg zur Honorarberatung geebnet werden.“ Eine wesentliche Frage bleibe allerdings: „Muss der Vermittler die 20 Promille Provision ausweisen, die er selbst erhält, oder die 60 Promille, die seine Vertriebsorganisation erhält?“, fragt der Analyst.

„Es versteht sich von selbst, dass diese Regelung nur dann Sinn macht, wenn die höhere Provision an die Vertriebsorganisation ausgewiesen wird. Allerdings wäre der Ausweis einer Gesamtkostenquote, mit der Kunden die gesamten Produktkosten einfach vergleichen können, sinnvoller“, empfiehlt der ITA-Chef. Denn bei gleich hohen Produktkosten sei es für den Kunden egal, ob ein Vermittler mehr oder weniger verdiene als ein anderer.

Höhere Beteiliung der Kunden an Risikoüberschüssen schmerzhaft für Versicherer

Im Entwurf ist weiter vorgesehen, dass die Versicherten künftig nicht mehr zu 75 Prozent, sondern zu 90 Prozent an den erwirtschafteten Risikoüberschüssen beteiligt werden sollen. „Auch wenn dies für Versicherer schmerzhaft ist: Für Kunden ist das eine gute und sinnvolle Regelung“, meint Ortmann. „Damit wird Versicherern der Anreiz genommen, zu vorsichtige Annahmen hinsichtlich der Sterblichkeit und anderer Risiken zu machen.“

Seite zwei: Reform produziert Gewinner und Verlierer

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments