Hilfe in der Not – Ersthelfer im BU-Leistungsfall

Dabei nimmt er den Vermittler und das von ihm vertretene Unternehmen als verlässliche Partner wahr, die ihm in der Not zur Seite stehen. Der Versicherer erhält im Gegenzug die entscheidungserheblichen Informationen deutlich schneller und vermag somit auch zügiger zu regulieren.

Hinzu kommt, dass mit einer sachlichen Entscheidung am Ende eines angemessenen Prüfungsprozesses für beide Seiten Rechtssicherheit herrscht – ein Umstand, der bei Einstellung mangels Kooperation des Kunden fehlt.

Zeit ist Geld: Rückfragen und Warteschleifen vermeiden

Die Vorteile einer schnellen und dabei sachgerechten sowie transparenten Anspruchsprüfung können optimiert werden durch die Einbindung von Spezialisten, die den Kunden durch die Regulierung begleiten. Sie können ihm die Notwendigkeit einzelner Auskünfte nachvollziehbar erläutern und dem Versicherer zugleich die Gewissheit bieten, verlässliche Informationen zu erhalten.

Von Drittanbietern, die auf Bitten des Versicherers dem Kunden beim Ausfüllen des Erstfragebogens helfen, über das sogenannte „Tele-Claiming“ bis hin zum Einsatz von besonders geschulten Außenregulierern, zum Beispiel bei Selbständigen oder in medizinisch/berufskundlich komplexen Sachverhalten, bietet sich der Einsatz derartiger Unterstützungsmaßnahmen in vielen Fällen an.

Vor allem die ersparte Zeit durch vermiedene Rückfragen und Warteschleifen wandelt die damit vom Versicherungsunternehmen getragenen Mehrausgaben zu einem für alle spürbaren Vorteil.

Der zufriedene Kunde im Mittelpunkt

Und in jedem Fall macht sich die gewonnene Kundenzufriedenheit bezahlt: Der Versicherte, der auf Augenhöhe begleitet den Versicherungsschutz erfährt, für den er bezahlt hat, vertraut auch in Zukunft auf dieses Versprechen. Der Vermittler, der ihn dabei aktiv begleitet, kann hierzu einen wertvollen Beitrag zum Wohle des Kunden leisten.

Autor ist Dr. Christian Kirsch, Rechtsanwalt und Chief Underwriting Officer bei Zurich Leben.

Foto: Zurich

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