Provisionsverbot für Vermittler – hilft der Blick ins Ausland?
Die Politik macht weiter Druck auf die Vermittlerbranche. Die Auswirkungen des LVRG sind noch lange nicht klar, und doch verdeutlichen die Gesetzgeber in Brüssel und Berlin in den Diskussionen um MiFID II und IDD, dass ein noch tiefgreifenderer Wandel des Vertriebsmarktes das Ziel ist.
Gastbeitrag von Christian Mylius, Innovalue

Christian Mylius: “Die für eine individuell angemessene Altersvorsorge angemessene Beratung findet in Großbritannien in breiten Bevölkerungsteilen schlicht nicht mehr statt”.
Gerne ziehen Verbraucherschützer und Politiker die Niederlande, Großbritannien oder skandinavische Länder wie Schweden und Finnland als gelungene Beispiele heran, weil in diesen Ländern bereits ein umfassendes Provisionsverbot bei Geldanlagen gilt.
Provisionsverbot Einfluss auf Beraterzahl
Unbestreitbar hat ein Provisionsverbot erheblichen Einfluss auf die Zahl der Berater. In Großbritannien kommen auf 1000 Einwohner durchschnittlich 0,5 Vermittler, in den Niederlanden 0,6.
In Deutschland dagegen sind es noch rund 3 Vermittler je 1000 Einwohner. Einsparpotenziale scheinen möglich und sinnvoll. Aber ist dies im Sinne der Kunden? Ein genauerer Blick ins Ausland ergibt ein differenziertes Bild.
Differenziertes Bild
Englische Marktbeobachter bestätigen, dass die Beratung objektiver geworden sei, Verkaufsskandale als Folge provisionsmotivierter Beratung bleiben aus.
Aber auch die von Vermittlern angeführten negativen Auswirkungen treten ein: Viele Menschen erhalten schlicht keine Beratung mehr, weil sie nicht bereit sind, dafür unabhängig vom Ergebnis zu zahlen.
So gibt es entweder einfache Produkte direkt über das Internet oder persönliche Beratung für Wohlhabende. Die für eine individuell angemessene Altersvorsorge angemessene Beratung findet in breiten Bevölkerungsteilen schlicht nicht mehr statt.
Drohende Unterversorgung in Großbritannien
Die Regierung versucht nun mit neuen Maßnahmen gegenzulenken, deren Kosten von Versicherungen und Banken getragen werden sollen – und am Ende doch wieder an die Kunden weitergereicht werden.
Seite zwei: Auswirkungen auf Kunden falsch eingeschätzt

2 Kommentare
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Was immer gerne verschwiegen wird, ist, dass für biometrische Risiken in “Vorzeigeländern” wie Großbritanien sehr wohl weiterhin Abschlußcourtage bezahlt wird.
Kommentar von steven — 10. April 2015 @ 12:03
Das einzige, was heute schon 100 % ab 3.1.17 gilt ist, dass bei Geldanlagen geprüft werden muss, ob diese im Zusammenhang mit der Altersvorsorge verkraftbar sind, auch bei hälftigem oder Totalausfall!
Das bedeutet also immer diie „ganzheitliche Beratung“ im Vorfeld der Vermittlung. Kommt es dann nicht zur Vermittlung (egal mit welcher Vergütungsform) ist der ganze Zeitaufwand umsonst gewesen!
Anmerkung: Wird das nicht dokumentiert, wird man „die ein oder andere vermittelte Anlage“ irgendwann immer in den eigenen Bestand zurücknehmen dürfen … vor jedem Amtsgericht!
(Product Governance + BGH Urteil vom 11.12.2014 (III ZR 365/13))
Das Beratungskonzept der Zukunft: „Vom Verkäufer zum Berater“ , wie Dr. Peter Schmidt es vor kurzem beschrieb, ist damit vorgezeichnet. Welche positiven „Erfahrungsberichte“ es bereits heute dazu gibt, ist bei mwsbraun.de zu lesen.
Kommentar von Frank L. Braun — 10. April 2015 @ 10:36