Provisionsverbot für Vermittler – hilft der Blick ins Ausland?

Im Ergebnis wurde den Schwächen marktwirtschaftlicher Konzepte nicht mit besseren Regelungen, sondern mit einer Austrocknung des Marktes begegnet. Nun droht die Unterversorgung.

Auch in den Niederlanden hat der Gesetzgeber auf eine Häufung von Fehlberatungsskandalen reagiert. Seit Anfang 2013 besteht ein generelles Provisionsverbot für alle komplexen Produkte, im Bereich fondsgebundener LV durch unabhängige Berater sogar seit 2008.

Seit 2011 darf die Abschlussprovision nur noch maximal 50 Prozent der Courtage ausmachen, die Vermittlervergütung wird bereits seit 2009 offengelegt.

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Die Skandale der Vergangenheit scheinen nun nicht mehr möglich, jedoch fällt auf, dass der Gesetzgeber mehrfach nachbessern musste. Eine generelle Unterversorgung lässt sich – auch dank des im Vergleich zu Großbritannien relativ ausgeprägten staatlichen Rentensystems – derzeit aber nicht konstatieren.

Auswirkungen auf Kunden falsch eingeschätzt

Großbritannien und die Niederlande stehen für massive Eingriffe, deren Auswirkungen auf die Versorgung der Kunden zunächst falsch eingeschätzt wurden, weshalb der Gesetzgeber mehrfach nachbessern musste.

Schweden und Finnland stehen für einen anderen Weg. Hier hat die Branche mit eigenen wirkungsvollen Vorschlägen die Regulierung angestoßen und konstruktiv begleitet (Finnland), oder sogar durch freiwillige Maßnahmen der Branche selbst ein Eingreifen des Gesetzgebers in den letzten Jahren verhindert (Schweden).

Positive Umsatzentwicklung in Schweden und Finnland

Beide Länder verzeichneten im Zeitraum zwischen 2007 und 2011 jährlich eine Steigerung der Bruttobeitragseinnahmen (BBE) (Finnland: Plus von 5,1 Prozent, Schweden: Plus von 7,3 Prozent durchschnittliche BBE-Steigerung pro Jahr), im Gegensatz zu durchschnittlichen Rückgängen von 15,6 Prozent in Großbritannien und 4,6 Prozent in den Niederlanden im gleichen Zeitraum.

Seite drei: Europäischer Vergleich schwierig

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