Umdeckungen: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht

Denn häufig ist es eben wie schon erwähnt keine böse Absicht, wenn der Vermittler eine bestehende „teure“ Berufsunfähigkeits-Absicherung kündigt und durch eine günstigere Multi-Risk-Versicherung nach Art der Unfallversicherung eindeckt. Es wurden einfach nicht die Bedingungen gelesen.

Schließlich sind im beiliegenden Prospekt alle Leistungspunkte aufgezählt und ausreichend viele Beispiele, in denen der Kunde eine Leistung erhält, obwohl er noch berufsfähig ist. Folglich ist das Produkt besser und günstiger.

Wer alle Sparten bedient kann nicht alles wissen

Ich kann diesen Kollegen auch keinen ernsthaften Vorwurf machen. Wer alle Sparten bedient, kann nicht überall alles wissen. Und Spezialisten wissen wenig, aber das eben gut. An dieser Stelle sei nochmal betont: Wir reden hier nicht von den schwarzen Schafen, die absichtlich den Versicherungsschutz von Kunden gefährden, um das schnelle Geld zu machen.

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Die meisten Vermittler, die als Einzelkämpfer unterwegs sind, und die gesamte Produktpalette bedienen, haben einfach nicht die Zeit, jede Bedingung bis ins Detail zu lesen. Manche haben auch nicht das nötige Geld für ein hochwertiges Vergleichsprogramm, das auch Möglichkeiten zur Bedingungsanalyse anbietet. Hier sind die Versicherer gefragt. Diese müssten verbindliche Synopsen zur Verfügung stellen, die alle Vor- und Nachteile ehrlich darstellen.

Biometrie: Langlaufende Verträge lieber nicht antasten

Aber auch als Vermittler kann ich etwas tun. Stoße ich nämlich auf einen Vertrag, den ich zwar nicht vermittelt habe, mir aber verbesserungswürdig erscheint, kann ich wenigstens den Kunden fragen, ob es einen bestimmten Grund gab, weshalb diese Deckung seinerzeit gewählt wurde.

Im Idealfall weiß der Kunde das noch und es war damals die bestmögliche Lösung und sie ist es auch heute noch. Gerade im biometrischen Bereich gibt es auch häufig gute bis sehr gute Gründe, einen Vertrag, der schon länger als zehn Jahre läuft, einfach in Ruhe zu lassen. Selbst wenn man sich ganz sicher ist, dass es neue Bedingungen zu günstigeren Konditionen gäbe.

Angst vor Haftung provoziert Umdeckungen

Ein anderer Faktor, der Umdeckungen provoziert, ist die Angst vor Haftung. Wenn ich beispielsweise alte BU-Verträge im Bestand habe, die noch keinen Verzicht auf abstrakte Verweisung beinhalten, oder um ein aktuelleres Beispiel heranzuziehen, die keine Arbeitsunfähigkeits-Klausel beinhalten, dann müsste ich streng genommen meinem Kunden diese Leistungsverbesserung wenigstens anbieten.

Seite drei: Jeder hat seine eigene Interpretation

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