Eine BU für Studenten ist einfach – oder?

Die BU-Beratung für Studenten ist sehr anspruchsvoll. Denn neben den allgemein üblichen Punkten sind einige Besonderheiten zu beachten. Auf die gängigen Vergleichsprogramme kann sich ein Versicherungsmakler dabei nicht verlassen.

Gastbeitrag von Gerd Kemnitz, Versicherungsmakler

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Gerd Kemnitz: „Die meisten Versicherer begrenzen bei Studenten die maximal versicherbare BU-Rente. Dann ist es wichtig, dass diese später problemlos erhöht werden kann.“

Bei Studenten muss eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht nur während der Studienzeit für einen optimalen Versicherungsschutz sorgen – sondern auch für die Zeit danach.

Dabei ist häufig noch nicht einmal absehbar, ob der Student sein Studium erfolgreich beenden oder vorher abbrechen wird. Und auch die BU-Versicherer erschweren mit den unterschiedlichsten Klauseln den Überblick.

Studenten sollten sich möglichst frühzeitig vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern. Denn die meisten würden selbst bei einer vollständigen Erwerbsminderung keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, da sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllen.

Außerdem sind junge Leute meist noch gesund und haben damit gute Chancen auf einen BU-Schutz ohne Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse.

Einige Versicherer mauern

Insbesondere Studienanfänger können meist nicht garantieren, dass sie das begonnene Studium auch erfolgreich beenden werden. Aber der einmal abgeschlossene BU-Schutz sollte erhalten und bezahlbar bleiben – auch wenn das Studium abgebrochen und danach eine beliebige andere Tätigkeit aufgenommen wird.

Dies ist in der Praxis leider nicht immer gegeben:

-> Der eine Versicherer leistet nur bei Erwerbsunfähigkeit, falls der Versicherte das Studium vor Erreichen eines akademischen Grades abbricht.
-> Der nächste verzichtet nur auf sein abstraktes Verweisungsrecht, wenn bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit absolviert ist.
-> Und beim dritten Versicherer muss ein Studienabbruch gemeldet werden, worauf dann eine neue Berufsklasseneinstufung erfolgt. Das kann bei einer handwerklichen Tätigkeit teuer bis unbezahlbar werden.

Seite zwei: Versicherte Tätigkeit

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