IDD: GDV warnt vor Provisionsverbot „durch die Hintertür“

Die Umsetzung der IDD sei eine „regulatorische Bewährungsprobe für den Vertrieb der Zukunft“, schreibt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Geschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in seiner neuesten Kolumne.

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Jörg von Fürstenwerth: „Nun gilt es das richtige Händchen zu haben: für Rahmenbedingungen, die Verbraucherschutz gewährleisten, Bewährtes erhalten und gleichzeitig Raum für Innovationen lassen. „

Der Gesetzentwurf setze viele richtige Schwerpunkte, so von Fürstenwerth. Gleichzeitig gelte es nun „das richtige Händchen“ zu haben, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die gleichzeitig die Verbraucher schützen und die künftige Entwicklung Branche nicht blockieren.

GDV: IDD bremst Chancen der Digitalisierung aus

Probleme sieht der GDV-Repräsentant im Hinblick auf die Digitalisierung . „Wer selbst recherchiert, sich informiert und allein entscheiden will, wer den Klick auf einer Website einem Beratungsgespräch vorzieht, erwartet erfahrungsgemäß etwas ganz anderes als der, der sich individuelle beraten lassen will“, meint von Fürstenwerth.

Der IDD-Entwurf werde dieser Entwicklung nicht gerecht. Gleiches gelte für den Fall, wenn ein Kunde sich für einen Makler oder Honorarberater entschieden habe. Eine zusätzliche Beratung durch den Versicherer sei dann weder notwendig noch praktisch durchführbar.

Nebeneinander der Vergütungsformen erhalten

Der GDV begrüßt demnach, dass die IDD das Nebeneinander von Provisionsvertrieb und Honorarberatung erhalten will. Wichtig sei es darüber hinaus sicherzustellen, dass Kunden wissen, wen sie vor sich haben und nicht doppelt zahlen.

Dass provisionsvergütete Vermittler dem Gesetzesentwurf zufolge keine zusätzliche Vergütung von Kunden verlangen dürfen und Honorarberater sich ausschließlich von Kunden vergüten lassen dürfen, sei daher gut. Dennoch gebe es in Einzelheiten Klärungs- und Nachbesserungsbedarf. So sollte der Rolle des Maklers als Sachwalter des Kunden besser Rechnung getragen werden.

Eiopa-Regelungen könnten zu Provisionsverbot führen

Die enge Orientierung am europäischen Richtlinientext wird vom GDV begrüßt. Dieses Vorgehen sollte auch auf die Entwicklung der delegierten Rechtsakte durch die europäische Aufsichtsbehörde Eiopa übertragen werden, empfiehlt der GDV-Repräsentant.

Die ersten Entwürfe gehen demnach in die entgegen gesetzte Richtung: Sie würden nach Ansicht des GDV zu einem faktischen Verbot provisionsbasierter Beratung durch die Hintertür führen. Und das obwohl die EU-Richtlinie Provisionen explizit erlaube.

Der Versicherungsvertrieb stehe vor „größeren Herausforderungen denn je“, so von Fürstenwerth. Die regulatorische Grundlage spiele bei der Bewältigung eine entscheidende Rolle. (jb)

Foto: GDV

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