BdV vs. MLP: Streit um Tarifwechselberatung geht weiter

Der Bund der Versicherten (BdV) scheiterte unlängst mit einer Klage gegen den Finanzdienstleister MLP vorm Landgericht (LG) Heidelberg. Die Verbraucherschützer wollten MLP auf diesem Wege die Tarifwechselberatung zur privaten Krankenversicherung (PKV) untersagen. Nun geht der BdV in die nächste Instanz.

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Der Rechtsstreit zwischen BdV und MLP geht in die nächste Runde.

Der BdV hatte MLP einen Interessenskonflikt bei der Tarifwechselberatung zur PKV unterstellt, da der Finanzvertrieb nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht gleichzeitig als Vermittler und Honorarberater auftreten darf.

Nachdem MLP auf eine vorherige Abmahnung durch die Verbraucherschützer nicht reagiert hatte, zogen diese vor das zuständige LG. Dieses wies die Klage des BdV gegen MLP jedoch ab.

Wie der BdV nun mitteilt, hat er „nach eingehender Prüfung des Urteils“ festgestellt, dass er die Begründungen des Gerichts nicht teilt. Daher rufen die Verbraucherschützer die nächste Instanz an.

BdV: Urteil nicht überzeugend

„Wir gehen in Berufung und begrüßen es, dass sich nun die nächste Instanz mit dem Sachverhalt auseinandersetzen kann“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Nach Einschätzung des BdV ist die Begründung des Urteil „in mehrfacher Hinsicht nicht überzeugend“.

Ein der wichtigsten Fragen im Streit sei, ob die Empfehlung eines neuen Tarifs als Versicherungsvermittlung angesehen werden könne. Doch auch nach der Lektüre des Urteils bleibt demnach unklar, wie sich „Beratung“  und „Vermittlung“ voneinander abgrenzen lassen.

„Verbraucher müssen klar erkennen können, welche Art Dienstleitung es ist, die er vom Vermittler erhält“, sagt Kleinlein. Auch die Tatsache, dass MLP die Tarifwechselberatung selbst nicht als Versicherungsvermittlung qualifiziere, habe keinen Eingang in die Urteilsbegründung gefunden.

Die Argumentation des Gerichts, dass alternativ eine erlaubnisfreie Nebenleistung vorliegt, hält der BdV für nicht vertretbar, zumal er der bisherigen Rechtsprechung des BGH widerspreche. „Das Gericht hat wesentliche Fragestellungen nicht geklärt, darum gehen wir in die nächste Runde“, so Kleinlein. (jb)

Foto: BdV

 

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