Fondspolicen-Vermittlung: Beratung wie im Investmentsektor?
Fondspolicen stehen in dem Ruf, komplexe Produkte zu sein. Deshalb hat der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) gefordert, dass fondsgebundene Versicherungen nur nach Erlangung einer fachlichen Kompetenz vermittelt werden dürfen. Die Versicherer wollen sich dem nicht anschließen.

Für VDH-Chef Dieter Rauch wird mit zweierlei Maß gemessen: “Im Versicherungssektor dürfen auf Grundlage des Paragrafen 34d auch Fondspolicen, die keinerlei Garantien bieten, vermittelt werden.”
“Ich bezweifle, dass ein reiner Versicherungsberater beziehungsweise Versicherungsmakler ohne Zulassung nach Paragraf 34f oder Paragraf 34h Gewerbeordnung die erforderliche Fachkunde für die Beratung hat”, sagte VDH-Chef Dieter Rauch.
Strenge Voraussetzungen
Bekanntlich seien die Voraussetzungen für das Erlangen einer Zulassung im Investmentsektor bzw. die Regularien für die praktische Umsetzung der Beratungsleistungen sehr streng.
So müsse vorab ein detailliertes Kundenprofil zur Erhebung der Risikobereitschaft unter Berücksichtigung der Erfahrungen, Kenntnisse sowie der finanziellen Verhältnisse des Kunden erstellt werden.
Die anschließende Empfehlung von Investmentfonds bedürfe einer ausführlichen Dokumentation, inklusive Aushändigung sämtlicher Pflichtunterlagen und eindeutiger Aufklärung über die Risiken.
Zweierlei Maß
Für Rauch wird hier mit zweierlei Maß gemessen: “Im Versicherungssektor dürfen auf Grundlage des Paragrafen 34d auch Fondspolicen, die keinerlei Garantien bieten, vermittelt werden. Überdies sind die Dokumentationspflichten hier leider nicht annähernd so streng und ausführlich wie im Investmentsektor.”
Die Versicherer wollen sich der Forderung des VDH aber nicht anschließen. “Eine Fondspolice an sich ist kein komplexes Produkt”, sagt Johanna Bröcker, Head of Product Development bei Standard Life Deutschland. “Es handelt sich in der Regel um eine Geldanlage in Investmentfonds, um die ein Versicherungsmantel gelegt wurde – ähnlich einem Depot, aber mit Renten- oder Lebensversicherungsschutz und bestimmten steuerlichen Vorteilen.”
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Herr Rauch glaubt wohl wirklich an seinen Schwachsinn. Er will sich wohl starke Konkurrenz vom Hals halten. Was war er den im früheren Berufsleben ? War er vom Service und der Anforderung an die Qualität an die Arbeit des Maklers überfordert ? Ich gebe Ihm die dunkelrote Karte.
Kommentar von Helmut Hornig — 22. März 2017 @ 09:30
Da es ja bei Investments keine „WpHG-Freizeichungsprotokolle“ mehr gibt und bei IDD dieselben Product Governance Regeln gelten für Prüfungen zur „Geeignetheit“, d.h. beste Finanzprodukt-„Art“ im Rahmen vorhandener Maßnahmen zur Erfüllung restlicher Ziele & Wünsche. Weiterhin Prüfung der Verkraftbarkeit der prospektierten Wertschwankungen. Dabei wird nicht die Form der Gewerbezulassung das KO-Kriterium sein, sondern der NACHWEIS vor Gericht über Inhalte und Ablauf dieses Beratungsprozesses vor der Vermittlung!
Nur wer hierzu seine „Protokolle“ mit Kundenunterschrift den Richtern belegen kann, wird sich mit der „Beweislastumkehr“ vor Storno mit Nebenkosten in den nächsten 10 Jahren, allein auf seine Erstberatung, schützen können.
(Bei diesen Vorgaben hat man automatisch die Expertenhaftung an der Backe, da gib es keine Freizeichnung mehr als “Produktvermittler”, wie teilweise noch bei geschl. Fonds praktiziert).
N.S. Wohl dem, der diesen Zeitaufwand mit einer Honorar-Option absichert, denn sonst werden zeitnahe Verdienste problematisch. Wird der Beratungsprozess nach DIN ISO 22222 durchgeführt sind „Beweislastumkehr“ und Honorar-Alternative automatisch gegeben, s. eBooks bei mwsbraun.de
Kommentar von Frank L. Braun — 22. März 2017 @ 09:22
Wieder einmal wird der Kunde als Mega-Blöd dargestellt.
Wenn jemand ein Fondsprodukt ohne Garantie vermittelt, dann ja wohl weil er dem Kunden erklärt, dass er bei weglassem der Garantie deutlich höhere Leistungen erwarten kann. Bei Nichtvorhandensein von Garantie erkennt ja Jedermann/Frau das, schon im Wortsinn, keine Garantie vorhanden ist. Das würde bei einer Prüfung des Vermittlers sich kein bisschen verändern.
Vielleicht noch ein Zusatzprotokoll zum Protokoll……….
Wenn ich es anders nicht erklären kann, dass nur ich so superseriös bin, sollte ich es lassen.
Kommentar von Wilfried Strassnig Versicherungsmakler — 22. März 2017 @ 08:13