Marktwächter auf dem Prüfstand

Die Marktwächter haben seit März 2015 rund 10.000 auffällige Meldungen aus einer halben Million Anfragen und Beschwerden herausgefiltert. Ihre Förderung durch die Bundesregierung läuft 2017 aus. Rechtfertigt das bisherige Ergebnis eine Fortsetzung?

Gastbeitrag von Ekkart Kaske und Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler

Co-Autor Ekkart Kaske, Spezialist für Financial & Governmental Affairs.
Co-Autor Ekkart Kaske, Spezialist für Financial & Governmental Affairs.

Anfang des Jahres 2017 wurden zwei Kurzfilme über die Funktionsweise der Marktwächter (Marktwächterarbeit und Schwerpunkt digitale Güter) veröffentlicht:

Einfach erklärt, die Verbraucherzentralen der Länder und die des Bundes führen Daten zusammen damit schwarze Schafe (unseriöse Anbieter) entdeckt und eingezäunt werden. Die Clips zeigen das Sammeln und Analysieren von Informationen, ein bekanntes Instrument der Datenverarbeitung und Prozessorganisation.

Was ist daran eigentlich so besonders? Haben staatliche Gelder (Zehn Millionen pro Jahr) nun einen IT- und Organisationsrückstand beseitigt? Oder ist doch mehr rausgekommen?

10.000 auffällige Meldungen

Aus eigener Darstellung der Marktwächter sind seit März 2015 rund 10.000 auffällige Meldungen (Verbraucherzentrale Berlin Februar 2017) aus einer halben Million Anfragen und Beschwerden (durchschnittlich 100 bis 200 pro Woche) herausgefiltert worden.

Aus den 10.000 wurden am Ende sieben Untersuchungsberichte, sechs explizite Marktwächterwarnungen und fünf erfolgreiche Abmahnungen. Bei den Abmahnungen handelt es sich unter anderem um irreführende Werbung, Verstöße gegen das Vermögensanlagegesetz und unerlaubtes Einlagen- und Kreditgeschäft.

Explizite Warnungen wurden zum Beispiel zu zweifelhaften Geldanlagen im Internet ausgesprochen („Schneeballsystemen“ bei Crowdfunding).

Gebaren von Reiseversicherern angeprangert

Die Untersuchungen zum Thema „mehr Transparenz“ konzentrierten sich auf Anlagevorschläge von Banken und Finanzvertrieben, Standardmitteilungen von Lebensversicherungen oder auf Probleme der Internetnutzer mit Streaming-Diensten.

Auch wurde das Gebaren von Reiseversicherern angeprangert, die nach Ablauf der Vertragslaufzeit, den Vertrag zu höheren Prämien automatisch fortsetzten. Eines der nächsten Projekte soll das Tarifwechselrecht in der Privaten Krankenversicherung näher beleuchten.

Seite zwei: Verschiedene Frühwarnakteure

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