Versicherungsschutz: Was bei Adoptionen zu beachten ist

Die Zahl der Adoptionen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist im vergangenen Jahr erneut angestiegen. In dieser Situation gibt es jedoch vieles worauf Eltern achten müssen, unter anderem beim Versicherungsschutz.

Familie
Im Falle einer Adoption sollten sich die Eltern so bald wie möglich mit dem Versicherungsschutz auseinandersetzen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2016 insgesamt 3.976 Kinder und Jugendliche durch Adoptionen ein neues Zuhause gefunden (Vorjahr: 3.812 Kinder).

Die Nürnberger Versicherungsgesellschaft Universa empfiehlt Eltern sich in dieser Situation möglichst früh um den Versicherungsschutz der Familie zu kümmern.

Krankenversicherung über Eltern möglich

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei es im Rahmen der Familienversicherung beispielsweise möglich die Kinder über die Eltern mitzuversichern.

Auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) gebe es über Voll- und Zusatzversicherung der Eltern Sondervorteile, wenn das Kind minderjährig ist und innerhalb von zwei Monaten nach der Adoption versichert wird.

Im Bezug auf die Privat-Haftpflichtversicherung sollen Eltern darauf achten, dass für das Kind Versicherungsschutz im Rahmen einer Familiendeckung bestehe.

Staat belohnt Familienzuwachs

Häufig seien auch Sondervorteile bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung möglich, beispielsweise eine Nachversicherungsgarantie für den Versicherungsschutz der Eltern.

Auch vonseiten des Staates kann sich die Adoption laut Universa auszahlen, da dieser abhängig vom Geburtsjahr des Kindes eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr bei der Riesterrente zahlt.

Um diese Zulage zu erhalten, sei ein Zulagenantrag erforderlich, der über den jeweiligen Anbieter gestellt werden könne. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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