Vollmachten und Verfügungen: Die Betagten beraten

Häufig geäußerte Vorbehalte, die Vorsorge für eine schwere Krankheit oder den Trauerfall im Kundengespräch zu thematisieren, sind aus seiner Sicht unangebracht: „Der Berater sollte sich selbst und seinem Kunden bewusst machen, dass die Vorsorge dafür ein positiv besetztes Thema ist. Wer sich frühzeitig mit den Themen der Generationenberatung befasst, verhilft seinem Kunden zu dem guten Gefühl, diese Dinge selbstbestimmt für sich und seine Angehörigen geregelt zu haben.“

Die Vorsorge sei aktiv gelebte Generationenverantwortung. Im Grunde sei der Generationenberater ein „Kümmerer“ der mit seinem Kunden über den Tellerrand der Finanzen hinausschaue, ergänzt Margit Winkler, Inhaberin des Instituts Generationenberatung.

Generationenberatung braucht Grundlage

Zu den zentralen Bausteinen einer Generationenberatung zählt sie die Themen Vollmachten, Patientenverfügungen und Liquiditätsbeschaffung für die Pflegezeit, um dann mit meist einfachen Vertragsgestaltungen außerhalb des Testaments beim Kunden zu punkten.

In bestimmten Lebenssituationen gehörten auch die Immobilienvermarktung und Testamentsvollstreckung dazu. Allerdings brauche die Generationenberatung eine Grundlage, so Winkler: „Der Berater hat für diese komplexe Thematik eine mehrtägige Ausbildung durchlaufen und eine Sachkundeprüfung abgelegt. Erkennbar ist dies an dem IHK-Zertifikat oder an Zertifikaten von anerkannten Finanzakademien, beispielsweise Generationenberater (IHK), Estate Planner oder ähnliches.“

Allerdings stehe bei der Generationenberatung die Information und nicht der Abschluss im Vordergrund. „In vielen Bereichen kann der Generationenberater nur informieren und auf die Dringlichkeit hinweisen, denn er darf weder eine Vollmacht noch ein Testament verfassen„, betont sie. (kb)

Foto: Shutterstock


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