Ob überfüllte Parkhäuser oder fehlende Anwohnerparkplätze: Besonders in den Großstädten sind freie Stellplätze eine Seltenheit. Schnell ist die Versuchung groß, den Wagen im Halteverbot abzustellen oder in zweiter Reihe zu parken.
Die Hälfte mit einem Ticket
So musste über die Hälfte aller Autofahrer (58 Prozent) schon einmal ein Bußgeld wegen Falschparkens zahlen. Mit welchen Bußgeldern das Falschparken geahndet wird, hängt davon ab, wo der Wagen ordnungswidrig abgestellt wurde, wie lange er dort steht und inwiefern er eine Behinderung im Straßenverkehr darstellt.
Bei Verstößen wie der Blockierung eines Radwegs oder dem Parken im Halteverbot muss der Falschparker mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Blockiert der Wagen allerdings eine Feuerwehrzufahrt und behindert dadurch einen Rettungseinsatz, werden bis zu 65 Euro Strafe fällig.
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