BMF und BaFin in der Kritik: Wird der Provisionsdeckel falsch gespannt?

Doch wie die BaFin ihr Wissen um Restschuldversicherungen konkret berücksichtigt, ob und ggf. was rausgerechnet wurde, will die Aufsicht trotz erneuter Nachfrage nicht preisgeben.

„Bei der Verwendung für weitere Analysen hat die BaFin diesem Umstand selbstverständlich in angemessener Weise Rechnung getragen“, werden nebulös konkrete Angaben vermieden.

Zweifel: Experten sehen keine Möglichkeiten zur sauberen Berechnung

Branchenexperten bezweifeln, dass es der BaFin möglich war, die Daten zur Restschuldversicherung sauber rauszurechnen. „Aufgrund der komplexen Ermittlung der Zahlen bei der LVRG-Erhebung ist der BaFin ein Rausrechnen der Restschuldversicherungs-Anteile nicht möglich.

Künftige Zahlungen für Vermittler mussten hochgerechnet werden, dabei Storno- und Sterblichkeitswahrscheinlichkeiten berücksichtigt werden, von den Zahlungen mussten Rückbelastungen abgezogen werden, das Endergebnis wurde über alle Vermittler je Vertriebsweg summiert und dies musste auf einen Barwert abgezinst werden.

„Angaben beziehen sich auf geleistete Zahlungen an Vermittler insgesamt“

Erhalten hat die BaFin den finalen Barwert. Wie soll die BaFin bei so einer Komplexität irgendetwas rausrechnen“, bezweifelt ‚versicherungstip‘-Chefredakteur Erwin Hausen einen Abzug der Restschuldversicherungs-Anteile. Dessen Zweifel finden Bestätigung in der Fußnote 33 auf Seite 13 des Evaluierungsberichts.

Dort heißt es unmissverständlich: „Die Angaben im Text beziehen sich auf die im Jahr 2017 geleisteten Zahlungen an Vermittler insgesamt.“ Es dürfte Gründe haben, dass die BaFin im Juli 2019 eine erneute Abfrage unter Lebensversicherern zu den Zahlungen an Versicherungsvermittler zum Neugeschäft 2018 gestartet hat, bei der nun die Daten zur Restschuldversicherung getrennt erhoben werden.

Komplexität des Zahlenwerks führt beim BMF zu Fehlinterpretationen

Offenbar hat die Komplexität des Zahlenwerks selbst beim BMF zu Fehlinterpretationen geführt. In der bis heute nicht veröffentlichten Nachfolgeversion des Provisionsdeckel-Referentenentwurfs mit Bearbeitungsstand 14.06.2019 wurde eine Tabelle u. a. zu Maximalvergütungen eingefügt.

In der Tabellenkopfzeile sind vier Vertriebswege aufgeführt, in der linken Tabellenspalte ‚Minimum‘, ‚Gewichtetes arithmetisches Mittel‘ und ‚Maximum‘. Demnach sind unter Maximum die höchsten je Vertriebsweg gezahlten Abschlussprovisionen aufgeführt.

 

Seite 3: Auch das BMF interpretiert falsch

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