Kooperation zwischen Roland Rechtsschutz und Haftpflichtkasse: Neuer Schutz bei Strafverfahren

Der Straf-Rechtsschutz greift, sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Versicherte eingeleitet wird. Ob Strafverteidiger, Gutachter oder Gerichtskosten: Eine umfangreiche Kostenübernahme ist garantiert.

Der Versicherungsschutz entfällt lediglich rückwirkend bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat. Endet das Verfahren etwa mit einer Geldstrafe, werden die Kosten für ein solches Verfahren bis zu 1.000.000 Euro von der Versicherung übernommen.

Hierzu zählen die Kosten für einen unabhängigen Anwalt, für das Gerichtsverfahren, für eventuelle Gutachten, Zeugen und Sachverständige.

Den Baustein „StrafrechtPlus Privat können Kunden der Haftpflichtkasse zum günstigen Preis von 16 Euro netto hinzuwählen. Der Baustein enthält einen umfassenden Versicherungsschutz bis 1.000.000 Euro Deckungssumme, der sogar beim Vorwurf des Vorsatzes und des Verbrechensvorwurfs greift. Je Schadenfall gilt eine Selbstbeteiligung von 125 Euro.

Man habe mit Roland einen Kooperationspartner gefunden, der ein ausgezeichnetes Ansehen als Strafrechtsexperte genieße. Mit der neuen Produktkombination aus Haftpflicht- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung sei eine sinnvolle Innovation entwickelt worden, die bisher im Markt einzigartig sei, erklärt Roland Roider, Vorstand bei der Haftpflichtkasse. (dr)

Foto: Shutterstock

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