
Verdeckte Gewinnausschüttung: Problematischer Bezug von Gehalt und Betriebsrente
Bezieht ein Geschäftsführer im Rahmen der Übergangsphase einer Unternehmensnachfolge sowohl Betriebsrente als auch Gehalt, muss er die körperschaftsteuerrechtlichen Nachteile einer verdeckten Gewinnausschüttung tragen können. So lautet ein aktuelles Urteil des Kölner Finanzgerichts.
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