AfW: Sachkundenachweis für Vermittler

Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW e.V, Berlin, hat Mutmaßungen zurückgewiesen, es sei nicht mehr mit einem Sachkundenachweis für Vermittler im Rahmen der anstehenden Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht zu rechnen.

Der AfW bezieht seine Informationen aus einem Gespräch mit Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums, das für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich zeichnet. Eine Pressemitteilung des Ausbildungsanbieters Tutor Unternehmensberatung, Neumünster, hatte vor wenigen Tagen den Eindruck erweckt, es sei unter anderem aufgrund von Äußerungen des GDV und des DIHK eher unwahrscheinlich, dass künftig eine Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler vorgeschrieben werde.

Laut Informationen des Lobbyverbandes ist jedoch weiterhin geplant, eine IHK-Sachkundeprüfung auf dem Niveau des Versicherungsfachmannes zu installieren. Auch eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Richtlinien, wie sie die neue Bundesregierung gefordert hat, würde einer Sachkundeprüfung, die zudem in allen bisherigen Diskussionsentwürfen stand, nicht entgegenstehen. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher: ?Ich habe gestern in Brüssel mit Verantwortlichen der EU-Kommission gesprochen und erfahren, dass dort die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht genau beobachtet werden wird. Die Kommission geht beim Punkt ?angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten? ebenfalls von einer abzulegenden Qualifikation aus.?

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments