Vermittlerrecht gilt ab 22. Mai 2007

Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit tritt es fünf Monate später, also definitiv am 22. Mai 2007 in Kraft. Parallel zu diesem Zeitpunkt soll laut Bundeswirtschaftsministerium auch die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und ?beratung (VersVermV) in Kraft treten, der der Bundesrat noch zustimmen muss.

„Bereits jetzt tätige Versicherungsvermittler haben somit bis zum 31. Dezember 2008 Zeit, Ihre Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung gemäß Paragraf 34d GewO bei ihrer zuständigen IHK zu beantragen“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der Berliner Ausbildungsanbieter Going Public hat unter www.going-public.edu eine Liste mit allen Voraussetzungen für Versicherungsvermittler und den jeweils entsprechenden Zeitrahmen für deren Nachweis veröffentlicht.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments