Erstes Urteil gegen Akzenta-Manager

Im Betrugsprozess um die Akzenta AG, Neubeuern, gibt es ein Urteil in erster Instanz.
Das Landgericht München II verurteilte den ehemaligen Manager Oliver Braun sowie den Gründer Ulrich Chmiel und seine Söhne Alexander und Christian Chmiel einem Anleger die von diesem einbezahlten Beträge abzüglich Ausschüttungen zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Erstritten wurde das Urteil von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München In dem Gerichtsbeschluss vom 24. Januar 2008 führt das Landgericht München I (Az.: 22 O 19959/07) aus, dass die Zahlungen des Anlegers aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung gemäß Paragraph 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zurückverlangt werden können. Nach Auffassung des Gerichts ist zwischen den Anlegern und der Akzenta AG kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Hierzu fehlt es an einer Einigung über die die wesentlichen Vertragsbestandteile, weil der Anspruch der Anleger auf Beteiligung am Umsatz der Akzenta AG nicht hinreichend konkretisiert wurde.

Ferner begründete das Landgericht sein Urteil damit, dass die Beteiligungsverträge gemäß Paragraph 138 BGB sittenwidrig sind. Die Sittenwidrigkeit ergibt sich dabei aus dem Vorgehen der Akzenta AG, die Anleger über den Erwerb eines einklagbaren Rechts zu täuschen, das tatsächlich nicht vorliegt. Demnach können die Anleger ihre Beiträge zurückverlangen, weil die Akzenta AG keinen Rechtsgrund zum Behalten der eingezahlten Summen hat.

Der Prozess gegen die Akzenta-Führung war im Sommer 2007 aufgenommen worden (cash-online berichtete hier). Damals befanden sich Chmiel und seine Söhnesowie Braun bereits 14 Monat in Untersuchungshaft. (aks)

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