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Freitag, 21. Mai 2010

Honorarberatung: Im Schatten der Provision

Seit dem 23. Dezember 2009 ist das Anliegen, das 1.653 Personen unterzeichnet haben, in der parlamentarischen Prüfung. Schmidt bezeichnet die Petition als Erfolg: „Mit dieser Forderung an die Bundesregierung, Provision und versteckte Kosten im Privatkundengeschäft der Banken zu verbieten, wollen wir als Quirin Bank einen Beitrag für mehr Transparenz und Verbraucherschutz in der Anlageberatung leisten. Diese Kampagne sollte darüber hinaus die Öffentlichkeit für den Anlegerschutz gerade in der allgemeinen Verunsicherung durch die Finanzkrise sensibilisieren“, sagt der Vorstandssprecher der Bank.

An anderer Stelle der Republik hat Mitte März 2010 der Arbeitskreis „Stärkung des Vertrauens in die Finanzmärkte“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main ein Positionspapier erstellt. Darin hat der Arbeitskreis, der zum Ausschuss Finanzdienstleistungen der IHK gehört, seine Vorstellungen zum Thema Honorarberatung dargelegt und fordert das Bundesverbraucherschutzministerium auf, zeitnah Regelungen zu erlassen.

Gesetz-Hammer-Paragraf1-127x150 in Honorarberatung: Im Schatten der Provision

Forderung nach gesetzlicher Regelung

Um die Forderungen zu untermauern wurden vier Kernthesen formuliert: Erstens die bereits genannte Schaffung und rechtliche Regelung des Berufsbildes „unabhängiger Finanzberater“. Zweitens ein Verbot der Provisionsannahme, das heißt, der Berater soll keine Provision für die Vermittlung von Produkten kassieren dürfen, wenn er als Honorarberater arbeitet.

Geht es nach den Vorstellungen der dem Arbeitskreis angehörigen Finanzexperten sollen drittens Gebührenordnungen analog zu freien Berufen wie bei Steuerberatern oder Rechtsanwälten geschaffen werden. Viertens müssten Zulassungsvoraussetzungen definiert werden, die Mindestqualifikation und Regis­trierungspflichten beinhalten.

Die Weichen für die Zukunft sind gestellt. Befürworter der Honorarberatung gehen davon aus, dass sich das Modell mittelfristig etablieren wird. Wie schnell das geht, hängt unter anderem von den Verbrauchern ab, deren Bereitschaft, für eine provisionsfreie Finanzberatung ein Honorar zu zahlen, die Voraussetzung ist. Zudem könnte die Politik einen Beitrag leisten, indem der Honorarberatung, in welcher Ausgestaltung auch immer, ein rechtlicher Rahmen gegeben wird.

Fotos: Shutterstock; Grafik: Simon-Kucher & Partners

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2 Kommentare

  1. Das mag für viele ein Thema der Weltanschauung sein, aber Honorar ist offen und Provision ist verdeckt. Wenn die Provision dem Kunden in voller Höhe angezeigt wird, ist der Effekt der gleiche. Privat ist mir eine Honorarberatung lieber, da ich das Gefühl habe nicht auf ein provisionsreiches Produkt “gesungen” zu werden. Außerdem gibt es Produkte, die keine Provision zahlen. Das kenne ich aus meinem Bereich. Bei staatlichen Zuschüssen für Gewerbeinvestitionen zahlt der Staat auch keine Provision, aber die Einsparung für das Unternehmen ist zwischen 25 und 60 Prozent der Investition. So bleibt nur das Honorar vom Kunden.

    Mit förderlichen Grüßen
    Michael D. G. Wandt

    Kommentar von Subventionslotse — 21. Mai 2010 @ 19:52

  2. 1.653 Personen haben die Petition unterzeichnet??? Das ist ja die absolute Lachnummer bei dem Werbeaufwand. Hat nicht Quirin schon etwas mehr Kunden (und Mitabeiter)…

    Kommentar von glorybox — 26. Mai 2010 @ 21:46

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