Regulierung: Gesetzentwurf zum Fonds-Vertrieb vorgestellt

Der lang erwartete Gesetzentwurf zur Regulierung des Vertriebs geschlossener Beteiligungen wurde gestern in Berlin vorgestellt. Der freie Vertrieb muss sich auf Sachkundenachweis und Beratungsprotokoll einstellen. Das gilt auch für Investmentfonds-Vermittler.

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Der Gesetzentwurf zur „Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts“, ein Gemeinschaftsprodukt von Wirtschafts- und Finanzministerium, entspricht im Wesentlichen der Lösung, die von der Lobby der freien Finanzdienstleister angestrebt wird. Eine Regulierung durch die Bafin wird es demnach nicht geben.

Keine Kontrolle durch die Bafin geplant

Analog zur Versicherungsvermittlung müssten sich freie Fonds-Vertriebler einer IHK-Sachkundeprüfung unterziehen, ein Beratungsprotokoll anlegen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, wenn das Gesetz wie nach aktuellem Stand geplant verabschiedet würde. Wer diese Anforderungen verletzt, kann zu einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro verdonnert werden. Im schlimmsten Fall kann sogar Berufsverbot verhängt werden.

Eine bittere Pille, die sich nach der Positionierung des Bundesrats in der Anlegerschutzfrage bereits abzeichnete, enthält der Entwurf für Vermittler offener Investmentfonds. Der deutsche Sonderweg für sogenannte 34c-Vermittler soll abgeschafft werden. Geplant sind dieselben Regeln wie für den Vertrieb geschlossener Beteiligungen.

Kontrolliert werden sollen die geschätzt 80.000 in Deutschland aktiven freien Vermittler von den Gewerbeämtern und nicht wie der Bankenvertrieb von der Finanzaufsicht Bafin. Damit bleibt der große Streitpunkt unberührt, der zur Aussonderung der Regulierung des sogenannten grauen Kapitalmarkts aus dem Anlegerschutzgesetz geführt und zuletzt die Bankenlobby auf den Plan gerufen hatte.

Honorarberatung soll gesetzlich verankert werden

Der vorgestellte Entwurf sieht zudem vor, das Berufsbild des Honorarberaters gesetzlich zu verankern. Kriterium wäre demnach, dass Kunden unabhängig von Provisionen beraten werden und der Berater – unabhängig vom Verkaufsabschluss – einen für seine Dienstleistung festgelegten Stundensatz als Vergütung erhält.

Auch für die Initiatoren geschlossener Fonds und Emittenten stiller Beteiligungen sind neue Auflagen geplant. Der Produktteil des Gesetzesentwurfs, für den das Finanzministerium die Federführung hatte, sieht vor, dass bei den Verkaufsprospekten strengere Rechnungslegungsvorschriften eingehalten und Produktinformationsblätter erstellt werden müssen. Die Aufsicht darüber soll generell weiterhin die Bafin übernehmen.

Nach Informationen von Cash.Online hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble den Entwurf derzeit zur Unterschrift auf dem Tisch. Danach gehen die Pläne in die Ressortabstimmung. Ursprünglich sollten sie bis zum 15. Dezember das Kabinett passieren. Inzwischen gilt es aber als wahrscheinlicher, dass es erst Anfang 2011 dazu kommen wird. (hb/ks)

Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

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