Provisionsverbot für Vermittler – hilft der Blick ins Ausland?

Die Politik macht weiter Druck auf die Vermittlerbranche. Die Auswirkungen des LVRG sind noch lange nicht klar, und doch verdeutlichen die Gesetzgeber in Brüssel und Berlin in den Diskussionen um MiFID II und IDD, dass ein noch tiefgreifenderer Wandel des Vertriebsmarktes das Ziel ist.

Gastbeitrag von Christian Mylius, Innovalue

Christian Mylius: „Die für eine individuell angemessene Altersvorsorge angemessene Beratung findet in Großbritannien in breiten Bevölkerungsteilen schlicht nicht mehr statt“.

Gerne ziehen Verbraucherschützer und Politiker die Niederlande, Großbritannien oder skandinavische Länder wie Schweden und Finnland als gelungene Beispiele heran, weil in diesen Ländern bereits ein umfassendes Provisionsverbot bei Geldanlagen gilt.

Provisionsverbot Einfluss auf Beraterzahl

Unbestreitbar hat ein Provisionsverbot erheblichen Einfluss auf die Zahl der Berater. In Großbritannien kommen auf 1000 Einwohner durchschnittlich 0,5 Vermittler, in den Niederlanden 0,6.

In Deutschland dagegen sind es noch rund 3 Vermittler je 1000 Einwohner. Einsparpotenziale scheinen möglich und sinnvoll. Aber ist dies im Sinne der Kunden? Ein genauerer Blick ins Ausland ergibt ein differenziertes Bild.

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Differenziertes Bild

Englische Marktbeobachter bestätigen, dass die Beratung objektiver geworden sei, Verkaufsskandale als Folge provisionsmotivierter Beratung bleiben aus.

Aber auch die von Vermittlern angeführten negativen Auswirkungen treten ein: Viele Menschen erhalten schlicht keine Beratung mehr, weil sie nicht bereit sind, dafür unabhängig vom Ergebnis zu zahlen.

So gibt es entweder einfache Produkte direkt über das Internet oder persönliche Beratung für Wohlhabende. Die für eine individuell angemessene Altersvorsorge angemessene Beratung findet in breiten Bevölkerungsteilen schlicht nicht mehr statt.

Drohende Unterversorgung in Großbritannien

Die Regierung versucht nun mit neuen Maßnahmen gegenzulenken, deren Kosten von Versicherungen und Banken getragen werden sollen – und am Ende doch wieder an die Kunden weitergereicht werden.

Seite zwei: Auswirkungen auf Kunden falsch eingeschätzt

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