Fragwürdiger Renten-Wahlspeck

Natürlich hört sich die Bereitschaft zur Rentenangleichung zwischen Ost und West sympathisch an, doch gut gemeint ist häufig das genaue Gegenteil von gut. Die Rentendiskussion sollte sich auf attraktivere Betriebsrenten konzentrieren.

Die Weirich-Kolumne

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„Ob die Angleichung der Renten zwischen Ost und West vernünftig ist, darf bezweifelt werden. Für künftige Rentner könnte es am Ende Nachteile geben.“

Eine starke Regierung erkennt man an ihrem Blick für das Wesentliche. Obwohl die Angleichung der Renten zwischen Ost und West im Koalitionsvertrag der Großen Koalition nicht als prioritäre Aufgabe gesehen wird, prescht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in dieser Frage vor. Sie will möglichst bald einen Gesetzentwurf zur Angleichung der Renten von Ost und West bis 2020 vorlegen und macht damit auch bereits Wahlkampf.

Ministerpräsident Erwin Sellering darf sich über den „Wahlspeck“ freuen

Bei einem Auftritt in Mecklenburg-Vorpommern, wo am ersten September-Sonntag gewählt wird, kündigte Nahles vor ihrer schwer gebeutelten sozialdemokratischen Partei, die nach Umfragen zweistellige Verluste erleiden wird, eine solche Initiative an. Fünf Jahre lang sollen im Osten die Renten deutlich stärker als im Westen steigen, was milliardenschwere Mehrkosten erfordert. So belaufen sich die zusätzlichen Aufgaben ab 2018 zunächst auf 1,8 Milliarden im Jahr, 2020 sollen es dann 3,9 Milliarden Euro sein. Der Schweriner Ministerpräsident Erwin Sellering darf sich über den „Wahlspeck“ freuen.“Es ist Zeit, dass wir auch in dieser Frage 25 Jahre nach der deutschen Einheit auf Augenhöhe ankommen“, meinte er.

Unklare Finanzierung

Nahles beruft sich bei ihrem Vorstoß auch auf die Unterstützung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die jüngst betont hatte, die Bundesregierung stehe zu ihren Verpflichtungen, die Frage der Regelung der Finanzen müsse aber zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Arbeitsministerium noch geklärt werden. Es sei die Absicht der Bundesregierung, bis 2017 ein Gesetz zu beschließen, „das den Fahrplan zur vollständigen Angleichung der Rentenwerte in Ost und West festschreibt“. In der Vereinbarung der Großen Koalition hieß es unter anderem, 2016 werde geprüft, ob 2017 eine Teilangleichung notwendig sei.

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Inzwischen zeichnet sich ein Streit über die Finanzierung ab. Finanzminister Wolfgang Schäuble lehnt es ab, die Kosten aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Sein Haus ist erst zu Verhandlungen zur Lösung dieses Problems bereit, wenn Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht werden. Im Klartext kann das wiederum nur bedeuten, dass die Rentenversicherung diese zusätzlichen Ausgaben übernehmen soll. Dort ist man allerdings der Auffassung, dass die Finanzierung der entstehenden Mehrausgaben aus Steuermitteln erfolgen soll, da die Angleichung der Renten rascher als die Angleichung des Lohnniveaus erfolgen soll. Maßgebliche Unions-Politiker, darunter auch Ministerpräsidenten ostdeutscher Bundesländer, plädieren dafür, das Thema ganz von der Tagesordnung zu streichen.

Seite zwei: Bitte auf Betriebsrente konzentrieren

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