BVK prüft Versicherungsprodukte

In einem weiteren Schritt wurden für diese Kriterien Mindestausprägungen festgelegt. Dabei waren stets notwendige Mindeststandards zu erarbeiten, die aus Kunden- und Vermittlersicht bedeutsam sind. „Die Untersuchung zeigte, dass sich zwar viele Versicherungsprodukte durch hochwertige Leistungsbausteine und eine umfangreiche Gesamtleistung auszeichnen“, erläutert Michael Franke, Geschäftsführer bei Franke und Bornberg.

„Die Leistungsansprüche bei einigen grundlegenden Leistungsmerkmalen, die für nahezu alle Versicherten eine Rolle spielen, waren aber nicht immer transparent und hinreichend ausgestaltet“, so Franke weiter. Dadurch könne laut BVK-Vizepräsident Vollmer  im Schadensfall nicht nur eine drohende Deckungslücke für die Kunden entstehen, sondern auch die entstehenden Auslegungsfragen könnten das Image des betreuenden Versicherungsvermittlers negativ beeinflussen.

Qualitätssiegel für Tarife

Der BVK und Franke und Bornberg bieten die Nutzung eines Qualitätssiegels an, welches Versicherer zur werblichen Darstellung verwenden können. Dabei sei das vergebene Qualitätssiegel immer auf den Tarif und nicht auf den Anbieter bezogen, wobei die Einteilung der Tarife in Abhängigkeit von der jeweiligen Produktausgestaltung in den besagten Sparten erfolge.

Mit der Erfüllung der Mindeststandards sollen Versicherungsunternehmen ein klares Signal zur Unterstützung von Versicherungsvermittlern und zu ihrer Kundenorientierung setzen, so der BVK. Die Formulierung der Mindeststandards soll ein Baustein im jahrelangen Bemühen des BVK für eine qualitativ hochwertige und persönliche Beratung und Betreuung von Verbrauchern durch Versicherungsvermittler sein. (jb)

Foto: Shutterstock

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