EEG-Reform erhöht die Risiken für Anleger

Beteiligen sich externe Investoren, dürfen sie also nicht das Sagen haben – auch dann nicht, wenn sie z.B. durch stimmrechtslose Anteile den Großteil des Kapitals stellen. Sie müssen sich blind auf die Entscheidungen der Mitgesellschafter vor Ort verlassen.

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Vor allem dann, wenn es sich dabei um die Landwirte handelt, die der Beteiligungsgesellschaft Grundstücke für die Anlagen verpachtet haben, kann die Konstellation leicht zu Interessenkonflikten führen. Aber auch andere Einheimische werden sich ihre Beteiligung sicherlich nicht selten durch Sonderkonditionen versüßen lassen, wenn sie dem Vorhaben dadurch zu dem Status eines „Bürgerenergieprojekts“ verhelfen.

Nicht auszuschließen ist auch, dass sich im Landkreis nicht genügend Kapital einwerben lässt, aber nicht ausreichend viele auswärtige Investoren geneigt sind, den erforderlichen Status als „Anleger zweiter Klasse“ zu akzeptieren. Dann platzt womöglich die Gesamtfinanzierung des Projekts – ein gewaltiges Risiko für die bereits beteiligten Anleger.

Ausweichen ins Ausland

Nun hat Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) mit der EEG-Reform nicht primär den Anlegerschutz im Visier. Vielmehr steht die Dämpfung der Kosten der Energiewende im Vordergrund. Abzuwarten bleibt, ob er wenigstens dieses Ziel erreicht.

Schließlich haben Privatanleger bislang einen großen Teil des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland finanziert. Nicht wenige von ihnen werden nun wohl ins Ausland ausweichen. Dass die Stromkonzerne, die von der EEG-Reform am ehesten profitieren, das am Ende wirklich kostengünstiger hinbekommen, ist keineswegs ausgemacht.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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