Der Heizungsmarkt befindet sich im Wartestand. 2025 wurden so wenige neue Anlagen installiert wie seit 15 Jahren nicht mehr, meldet der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. Viele Eigentümer verschieben Modernisierungen aus Unsicherheit über die künftigen gesetzlichen Vorgaben.
„Wir haben in den letzten Monaten weniger ein Technologieproblem als ein Vertrauensproblem erlebt”, sagt Thomas Billmann, Modernisierungsexperte von Schwäbisch Hall. Mit dem nun vorgelegten Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz zeichnet sich ab, welche Leitplanken künftig gelten sollen.
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz, häufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, soll zum 1. Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt werden. Einen konkreten Gesetzentwurf will das Kabinett bis Anfang April verabschieden.
Mehr Wahlfreiheit – mit klaren Vorgaben
Kern der Reform ist der Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen. Eine generelle Austauschpflicht ist nicht vorgesehen. Eigentümer sollen wieder technologieoffener entscheiden können, ob sie auf Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösungen oder weiterhin auf Gas- beziehungsweise Ölheizungen setzen.
Auch die bisherige Beratungspflicht soll entfallen, die kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bleibt zunächst bestehen.
Unverändert bleiben jedoch die nationalen Klimaziele und die europäischen Vorgaben für den Gebäudesektor. Neubauten müssen ab 2030 vollständig mit erneuerbaren oder CO₂-armen Heizsystemen versorgt werden.
Die „Bio-Treppe“ als neue Auflage
Die größere Wahlfreiheit ist an Bedingungen geknüpft. Wer sich künftig für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab Januar 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ beginnt bei mindestens zehn Prozent und steigt bis 2040 in drei Stufen weiter. Die endgültige Zielquote ist noch offen.
Als klimafreundliche Energieträger gelten etwa Biomethan, synthetische Kraftstoffe oder bestimmte Formen von Wasserstoff. Für diesen Anteil fällt kein CO₂-Preis an.
Für Eigentümer bedeutet das, künftig Tarife wählen zu müssen, die die vorgeschriebenen Quoten erfüllen. Damit verlagert das Gesetz einen Teil der Verantwortung in den Energiemarkt und erhöht die Anforderungen an Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote.
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