BaFin ermittelt gegen „Zinsvergleich24“

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
Foto: Picture Alliance

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von „Zinsvergleich24“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Dabei nutzte es mehrere, sehr ähnliche Webadressen. Anscheinend handelt es sich um Wiederholungstäter.

Zudem werden über die Website zinsvergleich-24.com ohne Erlaubnis Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen angeboten, teilt die Behörde mit. Eine „Zinsvergleich24“ werde von der BaFin nicht beaufsichtigt.

„Zinsvergleich24“ nutzte der BaFin zufolge für ihre Angebote bislang auch die Websites zinsvergleich24.com und zins-vergleich24.com, also ohne beziehungsweise mit anderer Setzung des Bindestrichs . Darüber hinaus stehe „Zinsvergleich24“ in Verbindung zu der ebenfalls ohne Erlaubnis tätigen „Zinsfox“, vor der die BaFin kürzlich gewarnt hatte.


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