Die Barmenia Krankenversicherung AG und die Gothaer Krankenversicherung AG zahlen in diesem Jahr Beitragsrückerstattungen an Versicherte aus, die im zurückliegenden Kalenderjahr keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht haben. Insgesamt fließen mehr als 105 Millionen Euro an rund 132.700 Kunden zurück. Die Höhe der jeweiligen Rückerstattung richtet sich nach dem Tarif und der Dauer der Leistungsfreiheit.
Christian Ritz, Vorstand Gesundheit der BarmeniaGothaer, sieht darin einen strukturellen Vorteil des Modells: „Die Beitragsrückerstattung schafft für viele unserer Versicherten einen spürbaren finanziellen Mehrwert. Sie verbindet verlässlichen Schutz im Leistungsfall mit einem Vorteil für diejenigen, die keine Rechnungen zur Erstattung einreichen. Damit ist sie Teil unseres Anspruchs, privaten Gesundheitsschutz dauerhaft leistungsfähig und bezahlbar zu gestalten.“
Den größeren Anteil trägt die Barmenia Krankenversicherung: Sie schüttet rund 68,7 Millionen Euro aus. Die Auszahlung erfolgt automatisch per Überweisung im Oktober 2026. Zuvor, im September 2026, werden rund 87.700 Versicherte schriftlich über ihre individuelle Rückerstattung informiert.
Gothaer mit Sonderregelung für Neuversicherte
Die Gothaer Krankenversicherung zahlt in diesem Jahr rund 36,6 Millionen Euro an etwa 45.000 Kunden aus, die für das Jahr 2025 keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Die Benachrichtigung der anspruchsberechtigten Versicherten erfolgt Ende August 2026 – die Überweisung noch im selben Monat.
Neu in diesem Jahr: Auch Kunden, die erst kürzlich zur Gothaer gewechselt sind, können von der Beitragsrückerstattung profitieren – vorausgesetzt, sie waren bereits bei ihrem vorherigen Krankenversicherer leistungsfrei geblieben. Diese Regelung erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten und dürfte für Vermittler bei der Beratung von Wechselwilligen ein relevantes Argument darstellen.













