BaFin-Lizenz als Gütesiegel: Was MiCAR für den Krypto-Markt bedeutet

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
Foto: BaFin / Jens Erbeck
Krypto-Unternehmen, die in Deutschland tätig sein wollen, ohne eine MiCAR-Erlaubnis zu besitzen, verfolgt die Bafin konsequent.

Mit der EU-Verordnung MiCAR hat Europa als erster großer Wirtschaftsraum einen umfassenden Rechtsrahmen für Kryptowerte geschaffen. Die BaFin zieht eine erste Bilanz. Warum ausgerechnet der strenge Prüfmaßstab der Behörde zum Standortvorteil werden könnte.

Die Krypto-Branche wächst, und mit ihr wächst der Regulierungsdruck. Mit der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCAR, hat Europa einen Schritt vollzogen, den andere Wirtschaftsräume noch vor sich haben. Für Ruth Burkert, Expertin bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), ist das kein kleines Detail. Die USA zögen nach, sagt sie – aber die EU sei eindeutig Vorreiterin gewesen.


Das könnte Sie auch interessieren:

Der Rahmen, den MiCAR setzt, ist umfassend: Er regelt die Zulassung von Emittenten, Börsen und Verwahrern von Kryptowerten europaweit einheitlich und reicht bis zur Frage, was im Fall einer Insolvenz geschieht. Einen vergleichbaren Rechtsrahmen gab es bisher in keinem anderen großen Wirtschaftsraum. Burkert spricht deshalb von einem Gamechanger.

Hohe Standards, strenge Prüfung

Einheitlich ist nicht dasselbe wie lasch. Die europäischen Standards seien sehr hoch, betont Burkert. Wer eine MiCAR-Erlaubnis beantragen will, muss unter anderem seine IT-Infrastruktur offenlegen und nachweisen, dass Geschäftsleiter fachlich geeignet und zuverlässig sind. Auch Anteilseigner werden geprüft. Ein besonderer Fokus liege auf den internen Prozessen der Unternehmen.

Warum das so wichtig ist, erklärt Burkert am Beispiel der Geldwäscheprävention: Wer diese Prozesse nicht im Griff habe, riskiere Reputationsschäden – und damit letztlich sein Geschäftsmodell. Im schlimmsten Fall drohe sogar die Insolvenz. Es ist eine nüchterne Argumentation, die zeigt: Regulierung schützt nicht nur Verbraucher, sie schützt auch die Unternehmen selbst.

Verwarnungen, Verbote, Lizenzentzug

Krypto-Unternehmen, die in Deutschland tätig sein wollen, ohne eine MiCAR-Erlaubnis zu besitzen, verfolgt die Bafin konsequent. Die Behörde warnt Verbraucher und zwingt Anbieter zur Einstellung ihres Geschäfts. Bei zugelassenen Unternehmen, die einzelne Anforderungen nicht erfüllen, greift sie ebenfalls ein. Das komme tatsächlich immer wieder vor, räumt Burkert ein – schließlich seien die Geschäftsmodelle oft sehr innovativ.

Der Instrumentenkasten der Behörde reicht von Verwarnungen bis zum Entzug der Zulassung. Vorstände können abberufen werden, Bußgelder verhängt, Neugeschäftsverbote ausgesprochen. Letzteres sei ein besonders scharfes Schwert, das die Bafin auch nutze. Bis zum Lizenzentzug komme es aber meistens nicht.

Standortnachteil oder Gütesiegel?

Ein verbreitetes Argument lautet: Die Bafin prüft so gründlich, dass viele Krypto-Unternehmen lieber eine Lizenz in einem anderen EU-Staat beantragen. Burkert widerspricht nicht, relativiert aber. Ja, die Bafin habe den Ruf, Anträge sehr gründlich und kritisch zu prüfen. Es gebe aber auch andere Gründe für die Standortwahl: Sprache, Steuervorteile, bestehende Netzwerke.

Und dann folgt ein Satz, der klingt wie ein Markenversprechen: „Eine Bafin-Lizenz wird im Markt als Gütesiegel gesehen.“ Burkert unterstreicht, dass die Behörde bei den von ihr beaufsichtigten Krypto-Unternehmen einen ausgezeichneten Ruf genieße – gerade weil nicht jeder Antragsteller am Ende eine Lizenz erhalten habe. Seltenheit hat ihren Wert.

Die Bafin hat inzwischen das EU-weit erste DLT-Handels- und Abwicklungssystem zugelassen und weitere Krypto-Dienstleister in Deutschland autorisiert. Ob das Standortnachteil oder Standortvorteil ist, hängt offenbar vom Blickwinkel ab.

Das Problem mit der Suchmaschine

Für Verbraucher bleibt eine unbequeme Wahrheit: Viele achten schlicht nicht darauf, wo ein Krypto-Unternehmen beaufsichtigt wird. Burkert formuliert es knapp. Nicht genug, lautet ihre Diagnose. Wer in einer Suchmaschine suche, klicke oft auf das erste Ergebnis – ohne zu prüfen, ob das Unternehmen eine MiCAR-Lizenz besitzt oder überhaupt irgendwo reguliert wird.

Das Risiko ist erheblich. Verbraucher könnten dann oft nicht erkennen, wer hinter einem Anbieter stecke oder wie solide das Unternehmen aufgestellt sei. Sie müssten sich auf Marketingversprechen verlassen. Eine neutrale Aufsichtsbehörde, die hinter diese Versprechen schaue und ähnlich strenge Maßstäbe anlege wie die Bafin, fehle dann vollständig.

Der Appell der Behörde ist damit klar: Wer in Kryptowerte investieren will, sollte prüfen, wer den Anbieter beaufsichtigt und nach welchen Standards. Nicht weil Regulierung allein vor Verlusten schützt – das tut sie nicht. Aber weil ein beaufsichtigtes Unternehmen zumindest nachgewiesen hat, dass es die Mindeststandards eines funktionierenden Marktes erfüllt.


Top-Ergebnisse bei Markt-Mediastudien


Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments