bAV-Durchdringungsquote: Warum der Durchbruch auf sich warten lässt

Ein Produktverkäufer hat häufig das Ziel, möglichst viele Verträge umzusetzen, denn er wird nicht für die Beratung bezahlt, sondern nur für die Abschlüsse. Warum sollte er einem Arbeitnehmer, der ein geringes Bruttoeinkommen bezieht, sagen, dass sich dieser durch die geringe Steuerersparnis und die spätere Zahlung der vollen Krankenkassenbeiträge bei der bAV mit einer anderen Altersvorsorge möglicherweise besser stellt?

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Beratung ohne Produktverkauf kostet Geld

Natürlich gibt es Ausnahmen in der Beraterlandschaft, aber woher weiß der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer, ob er „die Ausnahme“ vor sich sitzen hat?

Wird ein  Berater beauftragt, der auf Honorarbasis ein Konzept passend zum Unternehmen erstellt, wird auch die Akzeptanz der Mitarbeiter größer sein, denn die Beratung basiert nicht auf dem Verkauf eines Produkt. Eine Beratung ohne Produktverkauf kostet jedoch Geld!

Der Arbeitgeber muss laut Betriebsrentengesetz zum Beispiel die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung zulassen, gleichzeitig haftet er auch noch für die richtige Umsetzung und nun soll er auch noch Geld in die Hand nehmen, um die Beratung zu bezahlen?

Das eigentliche Ziel, nämlich die Stärkung der Altersvorsorge wird, durch das komplexe Konstrukt, für den Laien undurchschaubare Auswirkungen des Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht und die Angst „nur eine Versicherung verkauft zu bekommen“ verfehlt.

Die Autorin Elke Scholz-Krause ist Unternehmensberaterin im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.

Foto: Shutterstock

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