Volkswohl Bund startet BU-Alternative für körperlich Tätige

Die Volkswohl Bund Lebensversicherung hat zum 1. Januar eine Funktionsinvaliditätspolice auf den Markt gebracht. Das Produkt mit dem bezeichnenden Namen „€xistenz“ soll körperlich Tätigen einen bezahlbaren Einkommensschutz ermöglichen, denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können sich diese Zielgruppen häufig nicht leisten.

Eine monatliche Rente gibt es laut Volkswohl Bund, wenn der Versicherte eine wichtige Fähigkeit verliert, die meist auch Grundvoraussetzung für seine Arbeitsfähigkeit ist.

Nach Angaben des Dortmunder Unternehmens sichert €xistenz die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit unabhängig davon ab, in welchem Beruf der Kunde arbeitet. Als Zielgruppe für die neue Police kommen laut Volkswohl Bund beispielsweise Handwerker, Kraftfahrer, Kranken- und Pflegepersonal in Frage. Für viele Angehörige dieser Berufsgruppen seien die Monatsprämien um 40 bis 50 Euro bezahlbar.

Demnach erhält der Versicherte eine monatliche Rente, wenn er eine wichtige Fähigkeit verliert, die meist auch Grundvoraussetzung für seine Arbeitsfähigkeit ist. Nach Angaben des Volkswohl Bundes gehören dazu der Gebrauch einer Hand oder eines Arms dazu, das Gehen und Treppensteigen, das Gleichgewicht halten oder die gesundheitliche Fähigkeit zum Autofahren. Insgesamt gibt es 14 Leistungsauslöser, darunter auch die Pflegebedürftigkeit ab drei ADL (Activities of Daily Living) sowie Demenz.

Pflegeabsicherung und „Erste Hilfe“-Zahlung möglich

Mit der Option „€xistenz Plus“ kann der Kunde zudem einen „Pflege-Schutzbrief“ vereinbaren: Wer eine Leistung aus €xistenz bezieht und pflegebedürftig wird, erhält demnach die doppelte Rente. Die zusätzliche Pflegerente fließt dabei auch nach Ablauf der BU-Alternative ein Leben lang weiter. Nach Ablauf der Versicherung kann der Kunde alternativ eine Anschlusspflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen.

Für den Fall einer schweren Krankheit, wie zum Beispiel Herzinfarkt, Krebs oder Schlaganfall, kann die Auszahlung einer Jahresrente als „Erste Hilfe“-Maßnahme unabhängig von einer Rentenleistung erfolgen. (lk)

Foto: Shutterstock

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