Bundestag winkt erstes Gesetz zur Pflegereform durch

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD und gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag das erste Pflegestärkungsgesetz mehrheitlich beschlossen.

Der Bundestag beschließt erstes Pflegestärkungsgesetz.

Das erste von zwei geplanten Pflegereformgesetzen (18/1798) sieht insgesamt deutliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte vor. Zudem greift ab 2015 ein Inflationsausgleich in Höhe von vier Prozent.

Pflegesatz steigt auf 2,35 Prozent

Um die höheren Ausgaben zu finanzieren, wird der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung Anfang nächsten Jahres um 0,3 Prozentpunkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose) erhöht. Mit dem zweiten Reformgesetz soll der Beitrag nochmals um 0,2 Punkte steigen. Dadurch stehen dann rund sechs Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung.

Zunächst werden ab 2015 mit 2,4 Milliarden Euro jährlich (0,2 Prozentpunkte) die ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Davon gehen 1,4 Milliarden Euro in die häusliche und eine Milliarde Euro in die stationäre Pflege.

Verbesserungen der Kurzzeitpflege

Vorgesehen sind Verbesserungen bei der sogenannten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wie auch bei der teilstationären Tages- und Nachtpflege. In der stationären Pflege soll den Angaben zufolge die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher rund 25.000 auf bis zu 45.000 erhöht werden.

Demenzkranke sollen dann auch die Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen erhalten. Weitere 1,2 Milliarden Euro (0,1 Prozentpunkt) sind für einen Vorsorgefonds zugunsten der Baby-Boomer-Generation reserviert.

Neudefinition von Pflegebedürftigkeit in Planung

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird nach Berechnungen der Bundesregierung die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 2,5 Millionen über etwa 3,5 Millionen im Jahr 2030 auf mehr als vier Millionen im Jahr 2050 ansteigen. Nach 2055 soll die Zahl der Pflegefälle dann wieder sinken.

Noch in dieser Wahlperiode soll mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Künftig soll es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können.

Nach Ansicht der Unionsfraktion steht das Reformgesetz für einen „großen Wurf“ in der Pflegeversicherung. Die SPD-Fraktion wertete die Vorlage im Ausschuss als ersten Schritt zu einer großen Reform, die komplettiert werde durch das Pflegezeitgesetz und das Pflegeberufegesetz. Das Gesetz zur Familienpflegezeit, das vom Familienministerium erarbeitet wurde, passierte am Mittwoch das Kabinett. Demnach sollen Arbeitnehmer künftig zehn Tage lang bezahlt pausieren können, um sich um einen plötzlichen Pflegefall in der Familie kümmern zu können.

Foto: Shutterstock

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