BVK warnt vor Scheinsicherheit durch KI bei Versicherungsentscheidungen

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Michael H. Heinz, BVK
Foto: Christian Daitche
Michael H. Heinz, BVK: „Wer existenzielle Absicherungen allein auf Basis von KI-Antworten abschließt, kann folgenschwere Fehlentscheidungen treffen.“

KI-Chatbots werden zunehmend auch bei Versicherungsfragen genutzt. Der BVK sieht das grundsätzlich als unproblematisch – warnt aber davor, weitreichende Entscheidungen allein auf KI-Antworten zu stützen und fordert die Behörden auf, den bestehenden Rechtsrahmen für den KI-Einsatz konsequent anzuwenden.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung. Gleichzeitig greifen Verbraucher zunehmend auf KI-Chatbots zurück, wenn sie sich über Versicherungen informieren. Nach einer Untersuchung des Instituts Heute und Morgen vom Juli 2026 nutzt rund ein Drittel der Deutschen solche Anwendungen regelmäßig. Knapp ein Viertel dieser Nutzer setzt sie auch bei Versicherungsfragen ein.


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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält den Einsatz von KI zur Vorinformation grundsätzlich für unproblematisch. Kritisch werde es jedoch, wenn Verbraucher auf Grundlage der Antworten Entscheidungen über ihre Absicherung treffen. „KI kann zwar Informationen zusammentragen und verständlich aufbereiten, sie übernimmt aber keine Verantwortung für die Folgen ihrer Empfehlungen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wer existenzielle Absicherungen allein auf Basis von KI-Antworten abschließt, kann so folgenschwere Fehlentscheidungen treffen.“

Nach Einschätzung des Verbands droht Verbrauchern eine „gefährliche Scheinsicherheit“. Die Systeme könnten weder die individuelle Lebenssituation noch bestehende Absicherungen oder mögliche Versorgungslücken vollständig berücksichtigen. Zudem hängen die Ergebnisse von den Eingaben der Nutzer und den zugrunde liegenden beziehungsweise besonders sichtbaren Internetquellen ab, deren Inhalte nicht zwangsläufig neutral oder vollständig sind.

KI-Empfehlungen ersetzen keine individuelle Versicherungsberatung

Besonders bei Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung von Familien hält der BVK eine reine KI-Empfehlung für nicht ausreichend. Für eine Entscheidung seien neben der persönlichen Situation insbesondere die Vertragsbedingungen und der tatsächliche Leistungsumfang relevant.

„Der Unterschied ist einfach: Eine KI haftet nicht für ihre Empfehlung, aber Versicherungsvermittler müssen ihre Kunden bedarfsgerecht beraten und stehen für ihre Tätigkeit ein“, betont Heinz. Mit der stärkeren Nutzung von KI für Finanz- und Versicherungsfragen gewinne deshalb aus Sicht des Verbands die Einordnung durch qualifizierte Vermittler an Bedeutung. Dazu gehörten die Analyse von Risiken und die Bewertung von Informationen vor dem Hintergrund der individuellen Kundensituation.

Der BVK fordert zudem, den bestehenden Rechtsrahmen für den Einsatz von KI im Versicherungsvertrieb konsequent anzuwenden. Der Verband sieht dabei unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) in der Pflicht, die bestehenden Vorgaben durchzusetzen und damit Verbraucherschutz und Transparenz sicherzustellen.


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