AfW veröffentlicht neue VSH-Checkliste für Vermittler

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Symbolische Titelbild-Montage aus Amtsgebäude, Bürogebäude, Kreditvertrag und Hausschlüssel zur neuen Darlehensvermittler-Regulierung.
KI-generiertes Bild (OpenAI, gpt-image-2.5-sunburst): Neues Gesetz, neue Pflichtenkette
Ab dem 20. November 2026 benötigen Darlehensvermittler eine eigenständige Erlaubnis nach § 34k GewO.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat die VSH-Checkliste AfW in Version 2.6 aktualisiert. Sie behandelt den neuen § 34k GewO für Darlehensvermittler, den KI-Einsatz von Maklern und neue Garantieklauseln in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Welche Punkte Vermittler prüfen sollten.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat seine VSH-Checkliste AfW aktualisiert. Version 2.6 rückt den kommenden § 34k GewO in den Fokus. Hinzu kommen der KI-Einsatz von Versicherungsmaklern und neue Garantieklauseln in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Der Verband entwickelt das Prüfinstrument seit 2021 gemeinsam mit seinem Fördermitglied, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, fort — ähnlich wie kürzlich Yellow Hive als neues Fördermitglied im AfW Bundesverband Finanzdienstleistung aufgenommen wurde.

§ 34k GewO: Neue Erlaubnis für die Darlehensvermittlung

Mit dem neuen § 34k GewO entsteht zum 20. November 2026 ein eigenständiger Erlaubnistatbestand für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen. Die Darlehensvermittlung benötigt damit künftig eine eigene Erlaubnis, unabhängig von bestehenden gewerberechtlichen Zulassungen. Die VSH-Checkliste AfW lenkt deshalb den Blick auf die aktuellen Bedingungswerke. Offen bleibt, wie sie künftig an den neuen Erlaubnisstatus anknüpfen könnten.

„Wie werden die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer künftig den Versicherungsschutz für Darlehensvermittler und Honorar-Darlehensberater gestalten? Besteht auch weiterhin Versicherungsschutz für die Vermittlung von Unternehmensdarlehensverträgen?“, fragt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.

KI-Einsatz von Versicherungsmaklern neu geprüft

Neu in Version 2.6 ist außerdem ein Prüfpunkt zum KI-Einsatz von Versicherungsmaklern. Die Pflichtverletzung bleibt dabei stets die des Vermittlers, der das jeweilige Werkzeug einsetzt. Die Verantwortung wandert also nicht zur künstlichen Intelligenz. Einzelne Versicherer knüpfen den Versicherungsschutz inzwischen ausdrücklich an den Hilfsmittelcharakter der KI. Wer Sprachmodelle oder andere KI-Anwendungen in die Beratung einbindet, sollte deshalb vorab prüfen, ob die eigene Police diesen Einsatz abdeckt — zumal der BVK zuletzt vor einer Scheinsicherheit durch KI bei Versicherungsentscheidungen gewarnt hat.


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Das brachte Version 2.5 der VSH-Checkliste AfW

Version 2.6 der VSH-Checkliste AfW baut auf der im Herbst 2025 veröffentlichten Version 2.5 auf. Diese rückte bereits die Wahl des Versicherers in den Blick. Neu waren damals Prüfpunkte zu Zugangsvoraussetzungen etwa von Verbands- und Poolverträgen. Hinzu kam die Frage, ob der Versicherer die Schadenbearbeitung auslagert oder mit eigenen Juristen führt. Auch die Umkehr der Beweislast fand Eingang in die Liste. Version 2.5 ergänzte zudem Dienstleistungen gegenüber angebundenen Vermittlern und Beispiele für sonstige Direktinvestments. Als Beispiele nennt sie Seltene Erden, erneuerbare Energien, Diamanten und Edelhölzer. Erstmals enthielt sie außerdem Hinweise zum Verzicht des Versicherers auf die Schadenfallkündigung.

Als Maßstab zog Version 2.5 zudem erstmals die Musterbedingungen des GDV für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung heran. Das gilt etwa beim Abwehrschutz gegen unberechtigte Ansprüche unterhalb des Selbstbehalts und bei der unverschuldet versäumten Nachmeldefrist.

Garantieklauseln und Zweifelsregelung neu in der Checkliste

Die Musterbedingungen des GDV zeigen inzwischen Wirkung: Mehrere Versicherer überarbeiten derzeit ihre Bedingungswerke und nähern sich ihnen an. Umso wichtiger bleibt es für Makler, die Qualität des eigenen Vertrages im Blick zu behalten. Ein neuer Abschnitt der VSH-Checkliste AfW behandelt deshalb Garantieklauseln wie die Innovationsklausel und die Best-Leistungs-Garantie. Hinzu kommt eine Zweifelsregelung bei unklarem Verstoßzeitpunkt, die insbesondere beim Versichererwechsel hilfreich sein kann.

Jährliche Prüfung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung empfohlen

„Hier geht es im Zweifel um die finanzielle Existenz! Da ist eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes dringend angeraten. Unsere Checkliste ist das perfekte Werkzeug dafür“, so Norman Wirth.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung vertritt als berufsständische Interessenvertretung rund 40.000 Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler. Hinzu kommen unabhängige Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittler. Insgesamt stammen sie aus mehr als 2.100 Mitgliedsunternehmen.


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