EuGH-Urteil zu Finanzdienstleistern mit Nicht-EU-Sitz

Finanzdienstleister mit Sitz außerhalb der Europäischen Union können sich nur beschränkt auf die Grundfreiheiten der EU berufen. Dies stellt der Europäische Gerichtshof in seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 3. Oktober 2006 (Az.: C-452/04) fest. Unter Berufung auf die Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit wollte sich ein Schweizer Finanzdienstleister der deutschen Finanzaufsicht entziehen. Dies ist von den Grundfreiheiten jedoch nicht gedeckt.

Anlass für das Verfahren war eine Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an das Schweizer Unternehmen Fidium Finanz AG, welches sich von der Schweiz aus ganz auf die Vermittlung von Kleinkrediten an Kunden in Deutschland über das Internet und über Kreditvermittler spezialisierte. Die BaFin untersagte der Fidium Finanz AG grenzüberschreitende Tätigkeiten in Deutschland, da sie dort ohne Bewilligung und ohne eigene physischer Präsenz tätig war. Jedoch stellte sich die Fidium Finanz AG auf den Standpunkt, das Erfordernis einer Erlaubnis verstoße gegen die gemeinschaftsrechtliche Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit und sei damit rechtswidrig.

Der europäische Gerichtshof stellt fest, dass eine Erlaubnispflicht für Finanzdienstleister außerhalb der EU nicht gegen EU-Recht verstoße. Zwar können sich auch diese Unternehmen auf die europarechtliche Kapitalverkehrsfreiheit berufen. Allerdings sei diese nicht der rechtliche Beurteilungsmaßstab, da die Vergabe von Kleinkrediten trotz des damit verbundenen grenzüberschreitenden Kapitalflusses nur der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit unterfalle. Diese Grundfreiheit kommt aber Unternehmen aus Drittstaaten wie der Schweiz nicht zu gute.

?Das Urteil des EuGH wird sicherlich mit Erstaunen zur Kenntnis genommen werden?, ist sich Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann von der Siegburger Kanzlei Göddecke sicher. Elixmann weiter: ?Das vorliegende Urteil überzeugt im Ergebnis: Unseriösen Finanzunternehmen aus dem Ausland, die dort zumeist auch keiner Kontrolle unterliegen, wird der Weg zum deutschen Verbraucher wirkungsvoll versperrt. Damit wird der Schutz europäischer Verbraucher vor unseriösen Anbietern erheblich verstärkt.?

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