PKV-Verband: Finanzausgleich in der Pflege wäre „Dammbruch neuer Qualität“

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Foto: Debeka/PKV-Verband
PKV-Verbandsvorsitzender Thomas Brahm: "Dammbruch neuer Qualität."

Der PKV-Verband wehrt sich gegen Pläne, die private Pflegeversicherung stärker an der Finanzierung der sozialen zu beteiligen. Er spricht von einem „Dammbruch neuer Qualität“. Doch wie tragfähig sind die Argumente, und um welche Summen geht es tatsächlich?

Der PKV-Verband hat scharf auf die Überlegungen reagiert, die private Pflegeversicherung (PPV) zur Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) heranzuziehen. Ein Finanzausgleich oder die Übertragung von Alterungsrückstellungen wäre ein „Dammbruch neuer Qualität“, erklärte Verbandsvorsitzender Thomas Brahm am Montag. Beides sei verfassungswidrig und ein „Anschlag auf private Vorsorge“.


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Hintergrund ist ein Papier des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zur Vorbereitung der Pflegereform. Es skizziert zwei Modelle: Beim Risikostrukturausgleich würden die privaten Versicherer die Differenz zwischen ihren niedrigeren Pro-Kopf-Ausgaben und denen der SPV ausgleichen. Iges-Simulationen für einen Regierungsbericht von 2024 beziffern das Volumen auf rund zwei Milliarden Euro jährlich. Vorgesehen wäre ein stufenweiser Einstieg mit höchstens 250 Millionen Euro im ersten Jahr und einer Obergrenze von einem Sechstel der PPV-Beitragseinnahmen.

Beim Altersrückstellungsausgleich sollen Versicherte, die von der PPV in die SPV wechseln, einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen einbringen, das Ministerium rechnet mit etwa 500 Millionen Euro im Jahr. Begründet wird der Vorstoß mit der unterschiedlichen Risikostruktur: Die Pflegebedürftigenquote lag 2024 in der SPV bei 8,1 Prozent, in der PPV bei 4,5 Prozent.

SPD-Fraktion fordert Strukturausgleich

Politisch steht das Ministerium nicht allein. SPD-Chef Lars Klingbeil verlangte im August, Privatversicherte müssten die Pflege künftig mitfinanzieren. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert einen Strukturausgleich und verweist darauf, dass beide Systeme dasselbe Lebensrisiko absichern. Parallel wirbt die stellvertretende Parteivorsitzende Anke Rehlinger für einen Deckel von 1.500 Euro beim pflegebedingten Eigenanteil im Heim, den sie innerhalb des Versicherungssystems für finanzierbar hält, ohne Details zur Gegenfinanzierung zu nennen. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 hatte die SPD zudem eine Pflegebürgerversicherung als Ziel formuliert.

Die Verfassungsfrage ist umstritten. Der Verband stützt sich auf ein für ihn erstelltes Gutachten des Heidelberger Finanz- und Steuerrechtlers Hanno Kube, das den Ausgleich als unzulässige Sonderabgabe einstuft. Die Autoren des BMAS-Papiers sehen dagegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) lehnt den Finanzausgleich ab. Er habe aus mehreren Gründen, darunter verfassungsrechtlichen, keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden, sagte er der FAZ. Brahm kündigte an, die Versicherten notfalls „mit allen rechtlichen Mitteln“ zu schützen.

Brahm: Rechtliche Mittel ausschöpfen

Auch die Rechnung des Verbands verdient einen zweiten Blick. Selbst bei einem Ausgleichsvolumen von bis zu zwei Milliarden Euro komme bei den SPV-Versicherten höchstens eine Entlastung von rund 1,40 Euro im Monat an, nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses seien es 70 Cent. Die Zahlen stammen vom Verband selbst. Gemessen an der Finanzlücke wirkt die Summe größer: Linnemann sagte der FAZ, ohne Einsparungen fehlten der SPV 2027 rund acht Milliarden Euro. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis sprach laut tagesschau bei einem pauschalen Ausgleich von drei bis dreieinhalb Milliarden Euro und damit von der Hälfte des Defizits. Die Größenordnungen gehen also auseinander.

Neuer Generationenvertrag

Dass Kapitaldeckung das „einzige System“ sei, das dauerhaft entlaste, ist eine Position des Verbands. Verbandsdirektor Florian Reuther hatte im August gegen Klingbeils Forderung eingewandt, Privatversicherte finanzierten die Pflege bereits doppelt: über ihre Beiträge für heutige Pflegebedürftige und über den Aufbau eigener Rückstellungen. Das Konzept eines „Neuen Generationenvertrags“ sieht vor, die Leistungsbeträge der SPV auf heutigem Niveau festzuschreiben. Der Beitragssatz soll nach Verbandsrechnung bis 2050 von 3,8 auf bis zu 2,3 Prozent sinken.

Offen ist, ob der Ausgleich überhaupt Teil der Reform wird. Das Pflegeneuordnungsgesetz hat das Kabinett nach vorliegenden Informationen noch nicht passiert. Linnemann will es im September beschließen lassen, einen festen Termin nannte das Ärzteblatt zuletzt nicht. Zusätzlich plant er eine Strukturkommission, auf deren Vorschlägen im kommenden Jahr eine strukturelle Pflegereform aufbauen soll.


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