Grundsatzurteil: Urlaub verfällt nicht automatisch

Wer seinen Urlaub nicht beantragt, muss nicht automatisch damit rechnen, dass er verfällt. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nimmt stattdessen Arbeitgeber stärker in die Verantwortung.

Welche Auswirkungen die Entscheidung der Erfurter Richter für Arbeitgeber hat – darüber gingen die Meinungen teils auseinander.

Mehr Rechte für Arbeitnehmer, mehr Aufwand für Arbeitgeber: Nach einem Grundsatzurteil verfallen ungenutzte Urlaubstage nicht mehr automatisch.

Stattdessen müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten in Zukunft auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst erlischt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt entschieden.

Mit ihrem Grundsatzurteil entwickelten die Bundesarbeitsrichter nach eigener Aussagedie Rechtssprechung zu Urlaubsansprüchen weiter. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Vorgaben gemacht.

Deutlich mehr Aufwand für Arbeitgeber

Nach Ansicht von Experten können Beschäftigte nun prüfen, ob sie vielleicht doch noch Anspruch auf Urlaub haben, von dem sie dachten, dass er verfallen sei.

„Ich würde Arbeitnehmern raten, verfallen geglaubte Urlaubsansprüche nachzufordern – solange es keine tarifliche Verfallsklausel oder eine Verjährung der Ansprüche gibt“, sagte der Tübinger Arbeitsrechtler Hermann Reichold. Mehrere Arbeitsrechtler bezeichneten das Urteil als „arbeitnehmerfreundlich“.

Welche Auswirkungen die Entscheidung der Erfurter Richter für Arbeitgeber hat – darüber gingen die Meinungen teils auseinander. „Für Arbeitgeber bedeutet die Entscheidung auf jeden Fall erheblich mehr Aufwand“, sagte Reichold.

Seite zwei: Wie konkret müssen Hinweise sein?

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