Grundsteuer: Weitere Stimmen zur Einigung bewegen sich zwischen Freude und Sorge

„Jetzt wird es insbesondere auf die derzeit noch unbekannten Änderungen ankommen. Darüber hinaus ist es entscheidend, die Aufkommensneutralität einzuhalten – selbst in haushaltspolitisch schwierigen Lagen müssen die Kommunen dieses politische Versprechen umsetzen.“ so Mattner abschließend.

Mieterbund fordert, Grundsteuer raus aus den Betriebskosten

 „Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung und die Spitzen von CDU/CSU und SPD endlich auf ein Konzept für eine Grundsteuerreform geeinigt haben,“ erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (dmb) Ulrich Ropertz heute in Berlin. „Wir fordern aber jetzt erst recht, dass die Grundsteuer nicht länger auf die Mieter über die Betriebskostenabrechnung abgewälzt werden darf.“

Grundlage für die Grundsteuer soll der Bodenwert des zu bewertenden Grundstücks und die Miethöhe werden. Über eine sogenannte Öffnungsklausel soll den Ländern Spielraum für eigene Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden.

Vermieter müssen künftig auch Grundsteuer bezahlen

Der Deutsche Mieterbund betont, die Grundsteuer sei eine Eigentümersteuer, eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Sie müsse deshalb nicht nur von selbst nutzenden Eigentümern sondern künftig auch von Vermietern gezahlt werden und dürfe nicht länger auf die Mieter als Betriebskostenposition abgewälzt werden.

Ropertz: „Das gilt erst recht, wenn jetzt der Bodenwert und die gezahlte Miete für die Höhe der Grundsteuer entscheidend sein sollen. Es kann nicht sein, dass Mieter für ihre Wohnungen immer höhere Mieten zahlen, die dann zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden, die die Mieter aber wieder selbst über die Betriebskostenabrechnung zahlen müssen.“

Das ist ein Zirkelschluss, so der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes weiter

„Mieter werden so doppelt zur Kasse gebeten, einmal über die hohe Miete und zum anderen über die höhere Grundsteuer, die sie für ihren Vermieter bezahlen müssen. Vermieter profitieren von hohen Boden- und Grundstückswerten und den entsprechend hohen Mieten. Die auf die Grundstücke erhobene Steuer müssen deshalb künftig die Vermieter zahlen und nicht länger die Mieter. Das ist über eine Änderung der Betriebskostenverordnung sicher zu stellen.“ heißt es in der Pressemitteilung des Mieterschutzbundes weiter.

 

Foto: Shutterstock

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