Homöopathie-Aus in der GKV: Diese Alternativen zahlen Krankenkassen weiterhin

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Alternative Behandlungsmethoden - Homöopathie
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Das Aus für die Homöopathie bedeutet nicht, dass Versicherte komplett auf alternative Heilmethoden verzichten müssen.

Ab 2027 dürfen gesetzliche Kassen homöopathische Mittel nicht mehr erstatten. Bei Osteopathie, Phytotherapie und Traditioneller Chinesischer Medizin haben Versicherte weiterhin Wahlmöglichkeiten. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind allerdings erheblich.

Das vor der Sommerpause beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) sorgt weiterhin für Diskussionen im Gesundheitswesen. Um die Milliardenlöcher der gesetzlichen Krankenversicherung zu stopfen, ist den Krankenkassen ab 2027 unter anderem die Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln verboten. Viele Versicherte, die auf sanfte und alternative Medizin setzen, fragen sich, wie es mit der Naturheilkunde bei ihrer Kasse weitergeht.


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„Das gesetzliche Aus für die Homöopathie bedeutet nicht, dass Versicherte komplett auf alternative Heilmethoden verzichten müssen. Viele Krankenkassen bieten weiterhin Unterstützung an“, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de.

Zwar schränkt der Gesetzgeber den Spielraum bei der Homöopathie ein, doch andere beliebte Verfahren wie Osteopathie, Shiatsu oder Traditionelle Chinesische Medizin sind von dem neuen Sparpaket unberührt. „Hier entscheiden die Krankenkassen weiterhin selbst, wie intensiv sie ihre Versicherten unterstützen möchten“, sagt Adolph.

Osteopathie-Leistungen unterscheiden sich stark

Während manche Kassen gar keine osteopathischen Behandlungen bezuschussen, übernehmen Spitzenreiter die Kosten für bis zu acht Sitzungen im Jahr oder beteiligen sich mit dreistelligen Beträgen, meist über sogenannte Globalbudgets. Zehn Kassen haben dazu keine Begrenzung bei der Anzahl der Sitzungen.

„Für Fans der Naturheilkunde lohnt sich deshalb der genaue Blick in die Leistungsdetails jetzt mehr denn je“, sagt Adolph, der die Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen seit mehr als 25 Jahren mit seinem Team sichtet und zusammenstellt. „Wer gezielt vergleicht, findet schnell eine Kasse, die das Defizit bei der Homöopathie durch starke Alternativen bei der Osteopathie oder Phytotherapie wettmacht.“

Pflanzliche Arzneimittel bleiben erstattungsfähig

Neben den manuellen Therapien bieten zudem viele Kassen über ihre Bonusprogramme oder Zusatzbudgets weiterhin die Möglichkeit, sich rezeptfreie, aber apothekenpflichtige pflanzliche Arzneimittel erstatten zu lassen.

„Das Sparpaket zwingt die Kassen zum Umdenken, bietet Versicherten aber auch die Chance, das eigene Konsumverhalten zu überprüfen“, sagt Adolph. „Wer sanfte Medizin schätzt, sollte die Kassen jetzt gezielt nach ihren verbleibenden Naturheilverfahren filtern – der Wechsel ist unkompliziert und sichert die gewünschte Versorgung.“


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