Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat das Nebeneinander von privater Krankenversicherung (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) als „Gerechtigkeitsproblem“ bezeichnet. Er äußerte sich am Montag, 21. September 2026, nach Sitzungen der CDU-Parteigremien in Berlin. Hintergrund ist nach seinen Worten der Eindruck vieler Bürger, Privatversicherte erhielten Leistungen deutlich schneller als gesetzlich Versicherte. Noch am selben Abend widersprach jedoch das Kanzleramt: Ein Regierungssprecher stellte klar, ein Systemwechsel sei nicht geplant.
Wörtlich sagt Merz: „Wenn sich in der Bevölkerung der Eindruck verfestigt, dass diejenigen, die privat versichert sind, sofort jede Leistung bekommen und diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind, Wochen und Monate darauf warten müssen, dann ist das genau ein solches Gerechtigkeitsproblem.“ Er ergänzt: „Wenn die Bevölkerung das als ein so massives Problem ansieht – und ich teile die Einschätzung –, dann müssen wir daran etwas ändern.“
Zudem verweist Merz auf eine Vereinbarung von CDU/CSU und SPD aus dem Koalitionsvertrag 2025. Danach sollen Entscheidungen der gesetzlichen Krankenversicherung „wirkungsgleich“ auf die private Krankenversicherung übertragen werden. Bislang sei das allerdings nicht umgesetzt worden, kritisiert der Kanzler.
Einen Kurswechsel wollte das Kanzleramt dennoch nicht signalisieren. Ein Regierungssprecher erklärt: „Der Bundeskanzler hat das System der Krankenversicherung nicht in Frage gestellt.“ Weder eine Zusammenlegung noch eine Abschaffung der PKV seien geplant, heißt es aus dem Kanzleramt.
Wahlschlappen der CDU als Hintergrund
Merz’ Aussage folgt unmittelbar auf zwei historisch schlechte Wahlergebnisse der Union. Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 kam die CDU nur auf 4,9 Prozent. Nach 13,3 Prozent im Jahr 2021 scheiterte die Partei damit erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik an der Fünf-Prozent-Hürde. Auch bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin verlor sie deutlich: Mit 18,8 Prozent büßte die CDU ihre Position als stärkste Kraft ein, die sie 2023 noch mit 28,2 Prozent innehatte.
PKV-Verband weist Kritik an der privaten Krankenversicherung zurück
Der Verband der Privaten Krankenversicherung reagierte bereits am 21. September 2026 mit einer scharfen Pressemitteilung. Verbandsdirektor Florian Reuther wirft der Union vor, unter dem Eindruck schlechter Wahlergebnisse jahrzehntelange Positionen aufzugeben: „Schlechte Wahlergebnisse in den Bundesländern dürfen für die Union kein Anlass sein, jahrzehntelange Parteipositionen über Bord zu werfen.“ Er verweist außerdem auf das CDU-Grundsatzprogramm: „Im Grundsatzprogramm der CDU heißt es zutreffend, die Grundlage für eine gute Versorgung in unserem Land ist das duale System mit Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung.“ Damit knüpft der Verband an frühere Warnungen an, wie sie etwa im Beitrag PKV-Verband und Ärztepräsident warnen Union vor Abkehr vom dualen System beschrieben wurden.
Vor den Folgen eines Systemwechsels warnt Reuther deutlich: „Einheitssysteme sind die Einladung zu echter Zwei-Klassen-Medizin.“ Wer das duale System infrage stelle, verabschiede sich „endgültig von dem Ziel, unsere Sozialversicherungssysteme zukunftsfest und generationengerecht aufzustellen“, so der Verbandsdirektor. Als Beleg für den finanziellen Beitrag der Branche nennt er eine Zahl: Privatversicherte brächten dem Gesundheitssystem jährlich zusätzlich 15,5 Milliarden Euro ein. Auch in anderen Streitfragen, etwa beim Finanzausgleich in der Pflege, hat der PKV-Verband bereits juristischen Widerstand angekündigt.
Koalition uneinig: SPD dafür, CSU dagegen
Innerhalb der Koalition fällt die Reaktion gespalten aus. SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis begrüßt den Vorstoß und fordert zugleich eine bessere Patientensteuerung sowie eine fairere Lastenverteilung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Aus der CSU kommt dagegen Widerspruch: Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger hält eine Abschaffung des dualen Systems für „praktisch wie verfassungsrechtlich äußerst schwierig umzusetzen“. CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek mahnt, vor neuen Vorschlägen gründlich nachzudenken, statt vorschnell Systemänderungen anzustoßen.
Reaktionen im Überblick
| Akteur | Position |
|---|---|
| Kanzleramt | Kein Systemwechsel geplant, Merz habe das System nicht grundsätzlich infrage gestellt |
| Florian Reuther (PKV-Verband) | Scharfe Kritik, warnt vor Zwei-Klassen-Medizin |
| Christos Pantazis (SPD) | Begrüßt Vorstoß, fordert bessere Patientensteuerung |
| Stephan Pilsinger (CSU) | Lehnt Abschaffung ab, verfassungsrechtlich schwierig |
| Klaus Holetschek (CSU) | Warnt vor vorschnellen Systemänderungen |
Duales System: private Krankenversicherung neben der GKV
In Deutschland bestehen zwei Krankenversicherungssysteme nebeneinander. Gesetzlich versichert sind nach vorliegenden Angaben rund 75 Millionen Menschen, also etwa 90 Prozent der Bevölkerung. Die private Krankenversicherung steht dagegen Beamten, Selbstständigen und Angestellten oberhalb der Versicherungspflichtgrenze offen. Dieses duale System gilt seit Jahrzehnten als Grundsatzposition der Union und ist im CDU-Grundsatzprogramm verankert.
Was der Vorstoß für Vermittler der privaten Krankenversicherung bedeutet
Für Vermittler und Versicherer ist zunächst entscheidend: Einen Gesetzentwurf oder einen konkreten Zeitplan für eine Reform der privaten Krankenversicherung gibt es bislang nicht. Merz’ Äußerung fällt in die Tage nach den Wahlniederlagen, eine Reform hat die Regierung damit nicht angekündigt. Das Kanzleramt relativierte die Aussage zudem noch am selben Tag. Für Kunden bleibt in diesem Zusammenhang auch relevant, welche finanziellen Folgen ein Anbieterwechsel innerhalb der PKV haben kann – dazu mehr im Beitrag Die private Krankenversicherung im Fokus: Warum ein PKV-Anbieterwechsel Alterungsrückstellungen kosten kann.
Politisch bleibt der Vorstoß dennoch bemerkenswert: Erstmals seit Langem stellt die Unionsspitze selbst öffentlich infrage, was jahrzehntelang Parteikonsens war. Aus der SPD kam die Zustimmung umgehend, die CSU hingegen hält dagegen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte „wirkungsgleiche“ Übertragung von Entscheidungen der gesetzlichen auf die private Krankenversicherung ist nach Merz’ Darstellung weiterhin nicht umgesetzt.















