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August: Die ESG-Abfragepflicht tritt in Kraft

Ein grünes Windrad vor blauem Himmel
Foto: Shutterstock

Seit dem 2. August müssen Bankberater ihre Kunden fragen, ob sie an nachhaltigen Finanzprodukten interessiert sind und ihnen dann auch passende Angebote machen. Die ESG-Richtlinie (Environment, Social, Governance Anlagekriterien) der EU dient dem Zweck, die Investitionsströme in “gute“, grüne Anlageformen zu lenken.

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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