Operation Herakles: BaFin und Ermittler schalten 9.304 Rufnummern ab

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Ermittlerin im Profil vor leuchtenden Netzwerk-Monitoren in einem nächtlichen Cybercrime-Kontrollraum.
KI-generiertes Bild (OpenAI)
Durch KI wächst die Gefahr von Cybercrime weiter (KI Symbolbild).

Vier Behörden haben binnen drei Monaten 9.304 deutsche Rufnummern abgeschaltet, die Betrüger für Cyber-Trading-Fraud nutzten. Die „Operation Herakles“ zählt seit Juni 2025 fast 14.000 Rufnummern und über 2.200 Domains. Was das für Anleger und Berater bedeutet – und wie sich Betrugsplattformen erkennen lassen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesnetzagentur haben in den vergangenen drei Monaten 9.304 deutsche Rufnummern abgeschaltet. Die Nummern dienten für Betrugsstraftaten, insbesondere für Cyber-Trading-Fraud. Das teilten die vier Behörden am 25. September 2026 zur „Operation Herakles“ mit. Bei dieser Betrugsform locken gefälschte Handelsplattformen Anleger mit hohen Renditeversprechen, ohne über die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Seit dem Start der Operation Herakles im Juni 2025 haben die Behörden demnach insgesamt 13.888 Rufnummern deaktiviert, davon 13.397 deutsche und 491 österreichische. Hinzu kommen mehr als 2.200 Domains, die das Cybercrime-Zentrum (CCZ) der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und das LKA Baden-Württemberg bereits im Juni und Oktober 2025 vom Netz nehmen ließen.

Wie die Operation Herakles organisiert ist

Die Ermittlungen richten sich gegen bislang unbekannte Täter. Der Verdacht lautet auf Verabredung zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Das CCZ führt die Maßnahmen gemeinsam mit dem LKA Baden-Württemberg und mit Unterstützung des Bundeskriminalamts (BKA) durch. Die BaFin ermittelt parallel in eigener Zuständigkeit gegen unerlaubte Geschäfte des Cyber-Tradings. Die Bundesnetzagentur geht zugleich aufsichtsrechtlich gegen die verantwortlichen Telekommunikationsunternehmen vor.

Die betroffenen Anbieter mussten deshalb nicht nur Rufnummern abschalten. Sie mussten außerdem ihre Registrierungsprozesse anpassen und die Compliance-Kontrollen ihrer Vertriebspartner und Händler verstärken.

Die Operation Herakles läuft seit Juni 2025 in mehreren Stufen. Die folgende Übersicht zeigt die bisherigen Maßnahmen:

ZeitpunktMaßnahmeFederführung
Juni 2025Rund 800 mutmaßlich betrügerische Domains abgeschaltetCCZ / LKA Baden-Württemberg
Oktober 20251.406 weitere Domains beschlagnahmt, mit Europol und bulgarischen Behörden; seit Juni 2025 zusammen mehr als 2.200 DomainsCCZ / LKA Baden-Württemberg
Dezember 20253.562 deutsche und 355 österreichische Rufnummern abgeschaltetLKA Baden-Württemberg
September 20269.304 weitere deutsche Rufnummern abgeschaltet; Gesamtstand 13.888 RufnummernCCZ / LKA / BaFin / Bundesnetzagentur

Warum die BaFin verstärkt vor Trading-Plattformen warnt

Die Aufsicht beobachtet dabei eine zunehmende Professionalisierung der Täter. BaFin-Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe beschreibt das Vorgehen in einer gemeinsamen Mitteilung vom Oktober 2025: „Die Täter werden dabei immer professioneller. Sie verwenden Künstliche Intelligenz, um illegale Websites wie am Fließband herzustellen und mit ihnen Anleger in die Falle zu locken.“

Diese Einschätzung deckt sich mit einer gemeinsamen Warnung von BaFin, EBA, EIOPA und ESMA vom Februar 2026. Die vier Aufsichtsbehörden warnten darin vor neuen Betrugsmethoden, die auf Künstlicher Intelligenz und Kryptowerten beruhen, und veröffentlichten dazu Informationsblätter für Verbraucher. Zudem meldet die BaFin fortlaufend einzelne Betrugsplattformen: Im März und im Mai 2026 warnte sie jeweils vor ganzen Serien nahezu identisch aufgebauter Fake-Trading-Websites. Auch vor anderen Betrugsmaschen warnte die BaFin zuletzt, etwa vor gefälschten Anrufen unter eigener Telefonnummer und vor gefälschten E-Mails an beaufsichtigte Institute.

Das Ausmaß zeigt sich außerdem in weiteren Zahlen der beteiligten Behörden. Die Bundesnetzagentur registrierte 2025 insgesamt 85.158 Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch und schaltete 6.200 Rufnummern ab. Für mehr als 2.000 Rufnummern verhängte sie zudem ein Verbot, unrechtmäßige Kosten einzufordern. Das Bundeslagebild Cybercrime 2025 des BKA weist rund 335.000 registrierte Fälle von Cybercrime im engeren Sinne aus. Das geschätzte Schadensvolumen für die deutsche Wirtschaft durch Cyberkriminalität beträgt 202,4 Milliarden Euro, das entspricht rund 4,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Diese Zahlen umfassen allerdings die gesamte Bandbreite der Cyberkriminalität. Eine gesonderte Summe allein für Cyber-Trading-Fraud enthält die zugängliche Zusammenfassung des Lagebilds nicht. „Cyberkriminelle passen ihre Methoden kontinuierlich an und erhöhen damit den Druck auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft“, sagt BKA-Vizepräsidentin Martina Link zur Vorstellung des Lagebilds im Mai 2026.

So erkennen Anleger gefälschte Trading-Plattformen

Die BaFin und die Ermittlungsbehörden empfehlen bei besonders lukrativ klingenden Trading-Angeboten mehrere Schritte. Anleger sollten sich zunächst vor der Anmeldung genau über die Plattform informieren. Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen benötigen in Deutschland grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Verbraucher sollten deshalb vor jeder Investition prüfen, ob ein Unternehmen über eine solche Zulassung verfügt.

Wichtig ist außerdem, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Kopien von Ausweisdokumenten oder Zahlungskarten sollten Anleger nicht übermitteln. Bei Zweifeln hilft eine unabhängige Finanzberatung oder die Verbraucherzentrale weiter. Im Betrugsfall raten die Behörden zur Strafanzeige.


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Operation Herakles: Was die Behörden offenlassen

Wie viele der abgeschalteten Rufnummern zu Anklagen oder Verurteilungen geführt haben, geht aus der Mitteilung der vier Behörden vom 25. September 2026 nicht hervor. Angaben zur Zahl der Geschädigten und zur Höhe der Schäden aus den Verfahren fehlen ebenfalls. Die Ermittlungen gegen die bislang unbekannten Täter laufen weiter, ebenso die Prüfungen der BaFin zu unerlaubten Geschäften des Cyber-Tradings.


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