Der große Cash.-Jahresrückblick 2022 in Bildern

ESG-Abfragepflicht auch für 34f-Vermittler?

Bei der „Bit Kick-off-Tagung 2022“ hatten sich rund 200 Vertriebspartner sowie Vertreter eines Großteils der aktuell aktiven Anbieter von Sachwertanlagen im Rahmen einer Präsenzveranstaltung in Frankfurt getroffen. Cash. war Medienpartner. Votum-Vorstand Martin Klein äußerte damals Zweifel, dass die Abfragepflicht nicht für 34f-Vermittler gelten solle.

Ebenfalls im Mai sorgte die Frage, ob 34f-Vermittler nun unter die ESG-Abfragepflicht Level-2-Verordnung zur EU-Richtlinie MiFID II fallen oder nicht für Unruhe im Vertrieb. Zunächst wurde eine Abfragepflicht für 34f-Vermittler ausgeschlossen, was sich allerdings als falsch herausstellte. Ab März 2023 soll die ESG-Abfragepflicht nun auch für die Vermittler nach §34f GewO gelten.

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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