Kleine Anfrage: Wie steht die Ampel zu einem Provisionsverbot?

Reichstag in Berlin
Foto: Picture Alliance
Im Finanzausschuss des Bundestags wurde über ein mögliches Provisionsverbot diskutiert.

Mit einer Kleinen Anfrage will die Bundestagsfraktion von CDU/CSU die Position der Bundesregierung zu den EU-Plänen klären, Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen zu verbieten. Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist auf das Ergebnis "sehr gespannt".

„Zwar haben sich Teile der Bundesregierung wie der Bundesfinanzminister bereits gegen die Pläne der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ausgesprochen. Schließlich hätte deren Initiative für ein EU-weites Provisionsverbot verheerende Konsequenzen für den Versicherungs- und Finanzplatz Deutschlands und Europas. Wir fordern daher eine abgestimmte Gegenposition der gesamten Bundesregierung als ein gutes und starkes Signal an die EU-Kommission“, so BVK-Chef Michael H. Heinz.

Der BVK kämpfe dafür, den Verbrauchern eine Wahlfreiheit zwischen provisionsbasierter Vermittlung und Honorarberatung zu lassen. „Die Provisionsvermittlung eröffnet auch Kunden mit einem geringen Budget eine qualifizierte Beratung, ohne dass diese sofort ein Honorar auf den Tisch blättern müssen, auch wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt“, betont Heinz. „Unter sozialen Gesichtspunkten ist sie deshalb absolut zu bevorzugen. Und wir fürchten, dass ein Provisionsverbot nicht nur zu einer mangelnden Absicherung, sondern in der Folge auch zu sozialpolitischen Verwerfungen führen könnte.“

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