LV-Provisionsdeckel: Mögliche Auswirkungen in verschiedenen Szenarien

Bereits vor einem Jahr hat die zeb Unternehmensberatung aufgezeigt, wie sich in unterschiedlichen Szenarien eine Obergrenze bei den Abschlussprovisionen für Lebensversicherungen auf die Vergütung von Versicherungsvermittlern auswirken würde.

Gastbeitrag von Fabrice Gerdes und Dieter Kipp, Unternehmensberatung zeb

Maklern werden die Einnahmen bei Abschluss einer Lebensversicherung ohne Bestandscourtage nicht zur Deckung ihrer laufenden Kosten ausreichen.

Diese theoretische Betrachtung scheint für Vermittler und insbesondere Makler schon in absehbarer Zeit relevant zu werden, da sich aktuell Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht bei der BaFin für eine Begrenzung der Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen ausspricht.

Die Begrenzung soll bei 25 Promille der Beitragssumme liegen. Zusätzlich sollen bis zu 15 Promille für qualitativ gutes Geschäft gezahlt werden dürfen, ohne das allerdings genau erläutert wurde, wie dies definiert und kontrolliert werden soll.

Die nachfolgenden Analysen sollen den Umfang der Einnahmeeinbußen unter Berücksichtigung der neuen Variablen quantifizieren.

Den Versicherern stehen mit der Abschlusscourtage, der Bestandspflegecourtage, der laufenden Abschlusscourtage und der Stornohaftungszeit vier wesentliche Stellhebel zur Anpassung Ihrer Vergütungssysteme zur Verfügung.

Zwei verschiedene Szenarien

In unserer Szenariobetrachtung gehen wir im ersten Szenario von einer gesetzlichen Deckelung der Abschlusscourtage von 25 Promille und einer Begrenzung der Bestandspflegecourtage von vier Prozent aus.

Im zweiten Szenario ist die Abschlusscourtage ebenfalls bei 25 Promille gedeckelt, allerdings mit der Möglichkeit die Bestandspflegecourtage auf bis zu 5,5 Prozent zu erhöhen.

Die Möglichkeit einer zusätzlichen Vergütung unter Einbeziehung qualitativer Faktoren wurde in beiden Szenarien mit einer laufenden Abschlusscourtage in Höhe von 1,5 Prozent berücksichtigt.

Quelle: zeb Unternehmensberatung

Um die tatsächlichen Auswirkungen auf die Vermittlervergütung zu analysieren, wird ein Simulationsansatz genutzt, der neben den vier Stellhebeln des Vergütungsmodells, noch vier weitere vermittlerindividuelle Faktoren berücksichtigt: die Vertragslaufzeit, die Frühstornoquote, die Spätstornoquote und einen Abzinsungssatz.

Mit dieser Datenbasis können die Wirkungszusammenhänge von Vergütungsanpassungen transparent gemacht werden.

Seite zwei: Ausgangslage der Simulationen

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