PKV-Verband veröffentlicht neuen Tarifwechsel-Leitfaden

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Bis alle Versicherten der teilnehmenden Unternehmen vom neuen Leitfaden profitieren, kann allerdings noch viel Zeit vergehen. „Spätestens 2016 wird der Leitfaden in vollem Um­fang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt“, teilt der Verband mit.

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Die Verzögerung wird mit einem zeitlichen Vor­lauf begründet, den man den Unternehmen eingeräumt habe. So mache insbesondere der Aufbau eines überprüf­baren Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Veränderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforder­lich, heißt es.

Uwe Laue: Leitfaden geht über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus

„Das geltende Tarifwechselrecht gemäß Paragraf 204 des Versicherungs­vertragsgesetzes ist davon selbstverständlich unberührt“, betont der Vor­sitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue. Der nun vorliegende Leitfaden erläutere und konkreti­siere nicht nur die geltende Rechtslage, sondern gehe auch deutlich über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus, resümiert Laue. (lk)

Foto: PKV-Verband

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