So konnten nun die Verteilungsverzeichnisse beim Insolvenzgericht niedergelegt werden, teilt P&R-Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé mit. Insgesamt sollen so 206,7 Millionen Euro ausgezahlt werden. Die Auszahlungen an die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt sind, werden erfolgen, sobald die insolvenzrechtlichen Fristen abgelaufen sind und die Gläubigerausschüsse final die auszuzahlenden Quoten festgesetzt haben, also voraussichtlich im zweiten Quartal 2021.
„Die Durchführung einer ersten Abschlagsverteilung nicht einmal drei Jahre nach Insolvenzantragstellung stellt einen enormen Erfolg für die P&R Gläubiger dar. Für ein Verfahren dieser Größenordnung und angesichts der hohen Gläubigerzahl sowie der Vielzahl der Probleme, die wir lösen mussten, um eine Ausschüttung zu ermöglichen, ist das ein sehr früher Zeitpunkt“, so Jaffé.
Coronabedingte Erschwernisse
In der Regel kann in einem Insolvenzverfahren eine Ausschüttung an die Gläubiger erst am Ende des Verfahrens erfolgen, wenn die gesamte Masse verwertet ist und alle Gläubigerforderungen bearbeitet und festgestellt sind. Ausnahmsweise erlaubt die Insolvenzordnung unter bestimmten engen Voraussetzungen jedoch auch eine vorzeitige Ausschüttung eines Teilbetrags an die Gläubiger, eine sogenannte „Abschlagsverteilung“, so die Mitteilung.
Die Durchführung einer Abschlagsverteilung setzte im Fall P&R zunächst voraus, die Verwertung der vorhandenen Container zu stabilisieren und so Erlöse für die Gläubiger zu sichern und zu realisieren. Wenngleich die Verwertung der Container durch die Pandemie nahezu unbeeinflusst blieb, haben die coronabedingten Erschwernisse bei der Durchführung der Gläubigerversammlungen Ende letzten Jahres die Vorbereitungsarbeiten um einige Monate verzögert. So mussten die Gläubiger statt wie üblich in einem Präsenztermin in einem aufwändigen und langwierigen Verfahren schriftlich befragt werden. Dabei stimmten letztlich die Gläubiger mit einer Mehrheit von jeweils über 99,9 Prozent dem Vorschlag der Insolvenzverwalter zur Verteilung der Erlöse zwischen den vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften zu.
Vorsorge für alle Eventualitäten
Bei der Festsetzung der Höhe der Abschlagsverteilung, die abschließend durch den jeweiligen Gläubigerausschuss erfolgt, muss berücksichtigt werden, dass die im Rahmen der Abschlagsverteilung ausgezahlten Beträge von den Gläubigern nicht zurückgefordert werden können. Es muss also absolut sicher sein, dass die Beträge, die ausgezahlt werden, zum einen endgültig von der Gesellschaft realisiert worden sind und zum anderen im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens nicht benötigt werden. Daher müssen im Rahmen der Festsetzung der Höhe für alle Eventualitäten Vorsorge getroffen und Rückstellungen gebildet werden.
Durch die Regelung zur Verteilung der Erlöse aus der Containerverwertung profitieren der Mitteilung zufolge die Gläubiger in allen vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften gleichermaßen von den erzielten Erlösen der Schweizer P&R-Gesellschaft. Auf dieser Grundlage (dem der jeweiligen Gesellschaft zugeordneten Erlös und den erforderlichen Rückstellungen) wird die auszahlbare Quote ermittelt und vom Gläubigerausschuss festgesetzt.
„Alle Gläubiger einer P&R Gesellschaft mit festgestellten Forderungen erhalten jetzt die gleiche Quote. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Quoten in allen vier Insolvenzverfahren der P&R Containergesellschaften identisch sind. Da die in den einzelnen Verfahren zu bildenden Rückstellungen unterschiedlich sind, sind auch die im Rahmen der ersten Abschlagsverteilung auszahlbaren Quoten noch unterschiedlich. Ich freue mich sehr, dass wir in den beiden großen Insolvenzverfahren auf rund 66.000 Einzelforderungen eine Quote von 7,5 Prozent an die Gläubiger auszahlen können“, erläutert Jaffé.
Abschlagszahlungen unterschiedlich hoch
So wird bei der ersten Abschlagsverteilung der P&R Transport-Container GmbH (TC) mit rund 15.000 Auszahlungen und der P&R Container Leasing GmbH (CL) mit rund 2.300 Auszahlungen die Quote etwas geringer sein als in den Insolvenzverfahren der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (GC) mit rund 38.000 Auszahlungen und der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (LF) mit rund 28.000 Auszahlungen. Bei der GC und LF können nach aktuellem Stand – sofern die Gläubigerausschüsse dies auch so festsetzen – 7,5 Prozent auf die festgestellten Forderungen ausgezahlt werden, bei der CL und der TC sind dies wegen der höheren, notwendigen Rückstellungen 4 Prozent.
Die Gläubiger werden vom Insolvenzverwalter schriftlich über die Auszahlung und die Höhe des für ihre festgestellte Forderung ermittelten Auszahlungsbetrags informiert, sobald die Auszahlungen erfolgen können.
„Wir gehen derzeit davon aus, dass es bereits im nächsten Jahr eine weitere Abschlagsverteilung geben wird. Grundsätzlich wollen wir diese so schnell wie möglich vornehmen, damit die Gläubiger von den Verwertungserfolgen profitieren können. Da Abschlagsverteilungen dieser Größenordnung sehr aufwändig sind, macht deren Durchführung jedoch nur Sinn, wenn ausreichende weitere Erträge erwirtschaftet worden sind oder sich Rückstellungen auflösen lassen. Aktuell entwickelt sich die Containerverwertung trotz der Corona-Pandemie weiterhin sehr erfreulich. Insgesamt konnten wir bereits Erlöse von 475 Millionen Euro für die Gläubiger generieren und sichern“, so der Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.
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