EXKLUSIV

Früher in den Ruhestand: So lässt sich die Zeit bis zur Rente finanzieren

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
llustration zur Rente mit 63: Euro-Banknote mit der Zahl 63 sowie Euro-Münzen als Symbol für Frührente, Rentenansprüche und Altersvorsorge.
Bild: hugin1 – stock.adobe.com
Vermögen, Teilzeit und Rentenbausteine können den frühen Ruhestand ohne dauerhafte Abschläge ermöglichen.

Wer früher aus dem Beruf aussteigen möchte, muss nicht zwangsläufig eine dauerhaft gekürzte Rente hinnehmen. Mit Vermögen, Teilzeit und mehreren Vorsorgebausteinen lässt sich die Zeit bis zum regulären Rentenbeginn überbrücken. Entscheidend ist eine realistische Rechnung.

Der Ruhestand beginnt nicht zwangsläufig an dem Tag, an dem die gesetzliche Rente erstmals ausgezahlt wird. Diese Unterscheidung ist der Schlüssel für alle, die früher aufhören möchten zu arbeiten: Der Ausstieg aus dem Beruf und der Beginn der Altersrente können auf unterschiedliche Termine fallen.

Daraus entsteht eine Alternative zur sogenannten „Rente mit 63“. Statt dauerhaft eine gekürzte Rente in Kauf zu nehmen, können Beschäftigte zunächst von eigenem Vermögen leben, ihre Arbeitszeit schrittweise reduzieren oder beide Wege kombinieren. Die gesetzliche Rente wird dann erst später beantragt.

Was von der „Rente mit 63“ geblieben ist

Der populäre Begriff führt inzwischen leicht in die Irre. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Versicherungsjahre voraus. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 beginnt sie frühestens mit 65 Jahren. Vorziehen lässt sich diese Rentenart nicht – auch nicht gegen Abschläge.


Das könnte Sie auch interessieren:

Daneben gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren. Sie kann grundsätzlich ab 63 bezogen werden. Wer 1964 oder später geboren wurde, muss gegenüber der Regelaltersgrenze von 67 allerdings einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat akzeptieren. Bei vier Jahren sind das 14,4 Prozent. Die aktuellen Voraussetzungen erläutert die Deutsche Rentenversicherung.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Größenordnung: Würde die monatliche Bruttorente ohne Abschlag 2.000 Euro betragen, wären es bei einem vier Jahre früheren Beginn rechnerisch 288 Euro weniger – jeden Monat und grundsätzlich lebenslang. Hinzu kommt, dass in Jahren ohne versicherungspflichtige Beschäftigung meist keine weiteren Entgeltpunkte gesammelt werden. Der tatsächliche Abstand kann deshalb größer sein.

Wie angemessen die derzeitigen Abschläge sind, ist unter Fachleuten umstritten. Der Ökonom und Wirtschaftsweise Martin Werding erklärte 2024, Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr seien zu niedrig; aus seiner Sicht müssten es fünf bis sechs Prozent sein. Seine Position ist keine geltende Rechtslage, zeigt aber, dass langfristige Ruhestandspläne politische Veränderungen einkalkulieren sollten.

Erst den persönlichen Finanzbedarf bestimmen

Wer früh in den Ruhestand möchte, sollte nicht mit einer Wunschsumme beginnen, sondern mit den künftigen Ausgaben. Dafür empfiehlt sich ein Haushaltsplan mit drei Kategorien:

  • unverzichtbare Kosten wie Wohnen, Lebensmittel, Energie, Mobilität und Versicherungen,
  • planbare Wünsche wie Reisen, Hobbys und Unterstützung für Angehörige,
  • Reserven für Reparaturen, Gesundheit, Pflege und andere unerwartete Belastungen.

Kreditraten, auslaufende Unterhaltszahlungen oder wegfallende Fahrtkosten müssen ebenso berücksichtigt werden wie mögliche Mehrausgaben für Freizeit. Außerdem sollte die Rechnung Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung umfassen. Wer vor dem gesetzlichen Rentenbeginn vollständig aus dem Beruf ausscheidet, muss besonders genau klären, wie er während der Übergangszeit krankenversichert ist.

Wichtig ist auch die Inflation. Benötigt ein Haushalt heute 2.500 Euro im Monat, entspricht das bei zwei Prozent jährlicher Teuerung in zehn Jahren einem Betrag von rund 3.050 Euro. Eine Planung ausschließlich mit heutigen Eurobeträgen unterschätzt daher leicht den späteren Bedarf.

Die Brücke bis zur gesetzlichen Rente bauen

Ist der Monatsbedarf bekannt, lässt sich das notwendige Überbrückungskapital überschlägig ermitteln. Wer beispielsweise zwei Jahre vor Rentenbeginn aufhört zu arbeiten und monatlich 2.500 Euro benötigt, muss zunächst 60.000 Euro finanzieren. Hinzu kommen Sicherheitsreserve, mögliche Steuern, Versicherungsbeiträge und ein Inflationspuffer. Einkünfte aus Teilzeitarbeit, Vermietung oder Betriebsrente reduzieren den Betrag.

Für diese Brücke eignet sich ein System aus mehreren Töpfen:

Liquiditätsreserve: Geld für die ersten Ruhestandsjahre gehört nicht vollständig an den Aktienmarkt. Tagesgeld, gestaffeltes Festgeld oder kurzfristige, hochwertige Anleihen können verhindern, dass Wertpapiere unmittelbar nach einem Kurseinbruch verkauft werden müssen.

Langfristiges Kapital: Für Geld, das voraussichtlich erst in vielen Jahren gebraucht wird, können kostengünstige, weltweit gestreute Aktien-ETFs infrage kommen. Sie bieten Renditechancen, unterliegen aber teils erheblichen Schwankungen. Die Mischung muss deshalb zur Risikotragfähigkeit und zum zeitlichen Horizont passen.

Lebenslange Einnahmen: Gesetzliche, betriebliche und gegebenenfalls private Renten bilden den Sockel für die Zeit nach der Überbrückungsphase. Je größer dieser verlässliche Sockel ist, desto weniger Kapital muss später flexibel entnommen werden.

Die Verbraucherzentralen warnen vor zu einfachen Entnahmeformeln. Die häufig genannte Vier-Prozent-Regel funktioniere nicht zuverlässig, wenn der Auszahlplan in einer lang anhaltenden schwachen Börsenphase beginne. Ihre Empfehlung lautet deshalb sinngemäß, unterschiedliche Anlageklassen zu kombinieren und die Entnahme an Liquiditätsbedarf sowie Risikobereitschaft anzupassen.

Dass vollständige Börsenabstinenz ebenfalls ein Risiko sein kann, betont dagegen Fondsmanager Patrick Linden. Wer mit 65 in den Ruhestand gehe, habe häufig noch einen Anlagehorizont von 20 Jahren, argumentiert er. Seine zugespitzte Aussage lautet: „Volatilität ist Naturgegebenheit des Aktienmarktes.“ Das eigentliche Risiko sieht er vor allem im panischen Verkauf nach Kursverlusten. Seine vergleichsweise aktienreiche Strategie ist allerdings nicht auf jeden Haushalt übertragbar und setzt ausreichende Reserven sowie hohe Risikotoleranz voraus.

Abschläge ausgleichen – aber erst vergleichen

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung leisten, um Abschläge einer vorgezogenen Altersrente ganz oder teilweise auszugleichen. Dafür erstellt die Rentenversicherung auf Antrag eine individuelle Auskunft.

Der Rentenberater Björn Sip nennt dies einen rechtssicheren Weg in den früheren Ruhestand: „Durch Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung […] können spätere Abschläge vermindert werden.“ Eine weitere Möglichkeit könne darin bestehen, Teile einer Abfindung direkt für den Ausgleich zu verwenden. Dabei seien jedoch die steuerlichen Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen, erläuterte Sip gegenüber der Frankfurter Rundschau.

Eine Sonderzahlung kann attraktiv sein, weil sie eine lebenslange gesetzliche Leistung erhöht. Sie bindet das Kapital jedoch dauerhaft. Vor der Entscheidung sollte deshalb verglichen werden:

  • Wie hoch ist die zusätzliche Monatsrente?
  • Wie lange müsste sie bezogen werden, damit sich die Einzahlung rechnerisch amortisiert?
  • Wie wichtig bleiben Liquidität und Vererbbarkeit?
  • Welche steuerlichen Folgen ergeben sich?
  • Wäre das Geld als frei verfügbares Überbrückungsvermögen wertvoller?

Die Zahlung verpflichtet nicht dazu, später tatsächlich vorzeitig in Rente zu gehen. Wer anschließend bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, erhält durch die zusätzlichen Beiträge grundsätzlich eine entsprechend höhere Altersrente. Details und das Antragsverfahren beschreibt die Deutsche Rentenversicherung.

Teilzeit kann mehr bewirken als radikaler Verzicht

Der frühe Ruhestand muss kein harter Schnitt sein. Ein gleitender Übergang senkt den Kapitalbedarf oft deutlich. Wer beispielsweise statt vollständig aufzuhören noch zwei Tage pro Woche arbeitet, erzielt weiter Einkommen, bleibt in der Regel sozialversichert und zahlt weiter in die Rentenversicherung ein.

Auch eine vorgezogene Altersrente lässt sich grundsätzlich mit Erwerbseinkommen kombinieren: Seit 2023 gibt es für vorgezogene Altersrenten keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze mehr. Ob die Kombination steuerlich und sozialversicherungsrechtlich sinnvoll ist, muss dennoch individuell geprüft werden.

Teilzeit, Wertguthaben, ein betriebliches Langzeitkonto oder eine Abfindung können weitere Brückenbausteine sein. Sip verweist insbesondere auf Wertguthabenmodelle, bei denen Beschäftigte Teile ihres Gehalts ansparen und später für eine bezahlte Freistellungsphase verwenden. Dieses Modell verlangt allerdings genügend Einkommen während der Ansparphase und die Mitwirkung des Arbeitgebers.

Ohne vollständiges Rentenkonto bleibt jede Rechnung unscharf

Vor jeder größeren Entscheidung steht der Kontencheck. Fehlende Ausbildungs-, Kindererziehungs-, Pflege- oder Beschäftigungszeiten können die Rentenhöhe und sogar den Anspruch auf eine bestimmte Rentenart beeinflussen.

Auch hier sieht Rentenberater Sip erhebliches Potenzial. Nach seiner veröffentlichten Einschätzung lassen sich bei einem Teil seiner Mandanten Ansprüche verbessern, weil Informationen im Versicherungskonto fehlen. Sein Rat lautet, spätestens ab 50 eine Bestandsaufnahme vorzunehmen – nicht zuletzt, weil dann Sonderzahlungen zum Ausgleich späterer Abschläge möglich werden.

Versicherte sollten deshalb frühzeitig eine Kontenklärung veranlassen und nicht nur auf die jährliche Renteninformation schauen. Anschließend empfiehlt sich eine Planung mit mehreren Szenarien:

  1. vollständiger Ausstieg zum Wunschdatum,
  2. Teilzeit bis zum Rentenbeginn,
  3. vorgezogene Rente mit Abschlägen,
  4. spätere Rente und Finanzierung der Zwischenzeit aus Vermögen.

Für jedes Szenario gehören Nettorenten, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung, Inflation sowie ein Puffer für ein langes Leben in die Rechnung. Renditeannahmen sollten vorsichtig gewählt und zusätzlich mit einem schlechten Kapitalmarktverlauf getestet werden.

Früher Ruhestand ist vor allem eine Frage der Flexibilität

Die veröffentlichten Expertenpositionen setzen unterschiedliche Akzente: Rentenberater Sip hebt Kontenklärung und Sonderzahlungen hervor. Die Verbraucherzentralen warnen vor starren Entnahmeregeln. Fondsmanager Linden betont die langfristigen Chancen von Aktien, während Ökonom Werding die Höhe der gesetzlichen Rentenabschläge grundsätzlich infrage stellt.

Gerade diese Unterschiede zeigen: Nicht ein einzelnes Finanzprodukt entscheidet darüber, ob der frühe Ruhestand gelingt. Tragfähig wird der Plan durch das Zusammenspiel aus niedrigen Fixkosten, ausreichend frei verfügbarem Vermögen, verlässlichen Renteneinkünften und der Möglichkeit, den Ausstieg bei Bedarf anzupassen.

Wer einige Jahre vor dem gewünschten Termin mit der konkreten Planung beginnt, hat mehrere Stellschrauben: länger sparen, die Arbeitszeit stufenweise reduzieren, den Rentenbeginn verschieben oder geplante Ausgaben korrigieren. Das ist weniger spektakulär als ein Versprechen vom Ruhestand mit 63 – aber meist die robustere Strategie.


Top-Ergebnisse bei Markt-Mediastudien


Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments