Die Botschaft, mit der die Deutsche Rentenversicherung ihren Jahresbericht 2025 eröffnet, klingt erst einmal beruhigend: Das System habe sich auch in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld als stabiler Anker erwiesen, schreibt die DRV. Was die Zahlen dahinter zeigen, ist dann doch etwas differenzierter. Denn 2025 haben die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung erstmals die Einnahmen überstiegen: 426,5 Milliarden Euro standen 422,6 Milliarden Euro gegenüber. Die Schere ist noch überschaubar, aber sie öffnet sich.
Auf der Einnahmenseite lief es nicht schlecht. Die Beitragseinnahmen stiegen um 5,1 Prozent auf 321,6 Milliarden Euro, gestützt von einer weiterhin positiven Lohnentwicklung und rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Doch die Rentenausgaben wuchsen mit 5,4 Prozent schneller. Die Nachhaltigkeitsrücklage schmolz um 3,1 Milliarden Euro auf 41,4 Milliarden Euro. Formal ist das zwar noch innerhalb des gesetzlich erlaubten Korridors von 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben, aber die Richtung ist eindeutig. Es wird enger.
Zum Gesamtbild gehört auch, was die Staatskasse beisteuert. Die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung betrugen 93,2 Milliarden Euro, dazu kamen 19,2 Milliarden für Kindererziehungszeiten, 4,8 Milliarden zur Abdeckung des Defizits der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie 6,1 Milliarden für Rentenzahlungen aus den DDR-Sonderversorgungssystemen. Die nicht beitragsgedeckten Leistungen der allgemeinen Rentenversicherung lagen nach einer DRV-Berechnung für 2023 bei 124,1 Milliarden Euro. Das ist mehr als die Bundeszuschüsse insgesamt.
Was das Rentenpaket 2025 bringt
Rentenpolitisch war 2025 ein bewegtes Jahr. Mit dem kurz vor Jahresende verabschiedeten Rentenpaket 2025 sicherte die Bundesregierung das Rentenniveau bis zum 1. Juli 2031 bei mindestens 48 Prozent. Die Nachhaltigkeitsrücklage erhält eine erhöhte Untergrenze von 0,3 statt bisher 0,2 Monatsausgaben — eine Forderung, für die die DRV-Selbstverwaltung lange geworben hatte. Die sogenannte Mütterrente III schließt eine langjährige Gerechtigkeitslücke: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden nun denen gleichgestellt, deren Kinder später zur Welt kamen. Künftig gilt unabhängig vom Geburtsjahr eine Kindererziehungszeit von drei Jahren.
Neu ist außerdem die sogenannte Aktivrente: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhält einen Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich. Die Bundesregierung möchte damit Anreize für eine längere Lebensarbeitszeit setzen. Zum 1. Juli 2025 stieg der aktuelle Rentenwert um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
Opting-out in der bAV: Chance mit Nebenwirkungen
Auch die betriebliche Altersversorgung wurde weiterentwickelt. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz erleichtert den Zugang zu den tarifvertraglich fundierten Sozialpartnermodellen und weitet die Möglichkeit zur automatischen Einbeziehung von Beschäftigten in die Entgeltumwandlung per Opting-out auf Betriebsebene aus. Das Ziel ist klar: mehr Verbreitung der bAV. Die DRV benennt im Jahresbericht aber auch die Kehrseite: Beitragsfreie Entgeltumwandlung mindert sowohl die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die individuellen Rentenanwartschaften der Versicherten. Eine Wachstumsstrategie für die bAV, die an anderer Stelle Löcher hinterlässt.
Wo die DRV deutlich wird
Den schärfsten Kommentar im gesamten Jahresbericht liefert die DRV zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die Bundesregierung plant, die Fördervoraussetzungen grundlegend zu lockern: Für neu abgeschlossene Verträge soll weder die Garantie der eingezahlten Beiträge noch die lebenslange Absicherung noch der Schutz gegen Erwerbsminderung zwingend sein, um staatliche Zulagen zu erhalten. Der Förderberechtigtenkreis wird auf Selbstständige und Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken ausgeweitet, ein staatliches Standarddepot soll hinzukommen.
Die DRV zieht daraus eine unmissverständliche Schlussfolgerung: Mit dem Wegfall dieser Elemente werde „aus Alterssicherung ein staatlich gefördertes Altersvorsorgesparen, ohne dass das Langlebigkeitsrisiko weiter abgesichert wird.“ Das ist eine bemerkenswert klare Einordnung von einer Institution, die sonst eher in nüchternen Verwaltungsbegriffen kommuniziert. Beim Zulagensystem kommt noch eine sozialpolitische Verschiebung hinzu: Statt am Einkommen soll sich die Förderhöhe künftig allein an den Eigenbeiträgen und der Kinderzahl orientieren — womit ausgerechnet Geringverdienende und Kindererziehende, die bisher besonders profitiert haben, etwas in den Hintergrund gerückt werden.
Erwerbsminderung: höhere Renten, mehr Fälle
Im Bereich der Erwerbsminderung zeigt der Bericht zwei gegenläufige, aber zusammenhängende Entwicklungen. Die durchschnittlichen Zahlbeträge im Rentenzugang stiegen auf rund 1.067 Euro — seit 2013 haben sie sich, ausgehend von damals 613 Euro, um rund 74 Prozent erhöht. Gleichzeitig nahm die Zahl der Neuzugänge gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent auf knapp 176.000 zu. Ab Dezember 2025 wurden zudem pauschale Bestandsverbesserungen von 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent für Zugangsfälle der Jahre 2001 bis 2018 ausgezahlt, was die Durchschnittswerte im Bestand nochmals nach oben trieb.
Babyboomer kommen und das Renteneintrittsalter steigt
Das Durchschnittsalter beim erstmaligen Bezug einer Altersrente lag 2025 bei 64,7 Jahren, nach 62,3 Jahren im Jahr 2000. Für den Geburtsjahrgang 1959 gilt erstmals eine um zwei Monate angehobene Regelaltersgrenze von 66 Jahren und zwei Monaten. Dennoch spürt das System bereits den Druck der stärker besetzten Babyboomer-Jahrgänge: Die Zugänge bei den Altersrenten für schwerbehinderte Menschen stiegen um 6,4 Prozent, bei den langjährig Versicherten um 5,7 Prozent. Die Gesamtzahl der Altersrentenzugänge lag bei rund 926.000, leicht unter dem Vorjahr — weil viele Versicherte bereits früher in Rente gegangen waren.
Beim Gender Gap tut sich wenig. Frauen erhalten aus der Altersrente im Durchschnitt 994 Euro, Männer 1.449 Euro. Allerdings schließt sich die Lücke langsam: Die Zahl der Versicherungsjahre von Frauen ist in zwei Jahrzehnten von 25,5 auf 38,1 Jahre gestiegen. Mehr Erwerbsbeteiligung, längere Lebensarbeitszeit, mehr Anrechnung von Kindererziehungszeiten — die Wirkung dieser Faktoren zeigt sich, nur eben mit langen Verzögerungen.
Digitale Rentenübersicht wächst
Weniger kontrovers, aber nicht unwichtig: Das Altersvorsorgeportal der Deutschen Rentenversicherung Bund, über das Versicherte eine Gesamtübersicht ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorge abrufen können, verzeichnet steigende Nutzungszahlen und soll weiterentwickelt werden. Seit dem 1. April 2025 läuft das digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherungsbeiträge — im ersten Jahr wurden bereits rund 90 Millionen Datensätze verarbeitet.
| Kennzahl | Wert | Kontext / Veränderung |
|---|---|---|
| Ausgaben GRV 2025 | 426,5 Milliarden Euro | Erstmals höher als die Einnahmen |
| Einnahmen GRV 2025 | 422,6 Milliarden Euro | Defizit: 3,9 Milliarden Euro |
| Beitragseinnahmen | 321,6 Milliarden Euro | +5,1 Prozent gegenüber Vorjahr |
| Rentenausgaben (Wachstum) | +5,4 Prozent | Schneller gewachsen als Einnahmen |
| Nachhaltigkeitsrücklage | 41,4 Milliarden Euro | –3,1 Milliarden Euro gegenüber Vorjahr |
| Bundeszuschuss (allg. RV) | 93,2 Milliarden Euro | Zusätzlich 19,2 Mrd. für Kindererziehungszeiten |
| Nicht beitragsgedeckte Leistungen (2023) | 124,1 Milliarden Euro | Übersteigt die Bundeszuschüsse insgesamt |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | ca. 35 Millionen | Stütze der Beitragseinnahmen |
| Aktueller Rentenwert (ab 1. Juli 2025) | 40,79 Euro | +3,74 Prozent |
| Rentenniveau (gesichert bis 2031) | mind. 48 Prozent | Rentenpaket 2025 |
| Aktivrente – Steuerfreibetrag | bis zu 2.000 Euro/Monat | Bei Erwerbstätigkeit über Regelaltersgrenze |
| Durchschn. EM-Rente im Zugang 2025 | ca. 1.067 Euro | 2013: 613 Euro (+74 Prozent) |
| EM-Rentenzugänge 2025 | knapp 176.000 | +2,5 Prozent gegenüber Vorjahr |
| Altersrentenzugänge 2025 | ca. 926.000 | Leicht unter Vorjahr |
| Durchschnittsalter Renteneintritt 2025 | 64,7 Jahre | 2000: 62,3 Jahre |
| Regelaltersgrenze Jahrgang 1959 | 66 Jahre, 2 Monate | Erstmals angehoben |
| Durchschn. Altersrente Frauen | 994 Euro | Versicherungsjahre: 25,5 → 38,1 Jahre (in 20 Jahren) |
| Durchschn. Altersrente Männer | 1.449 Euro | Gender Gap: 455 Euro |
| Digitale Datensätze Elterneigenschaft | ca. 90 Millionen | Erstes Jahr nach Einführung (ab 1. April 2025) |












