Weitere Crowd-Plattform aus Österreich erhält EU-Lizenz

Dirk Littig, Conda
Foto: Conda
Conda-Geschäftsführer Dirk Littig: "Neue Türen geöffnet".

Die auch in Deutschland aktive Conda Gruppe aus Wien (Österreich) hat mit der neu gegründeten Tochter Conda Capital von der dortigen Finanzaufsicht die Zulassung gemäß der European Crowdfunding Service Providers Verordnung (ECSP) erhalten.

Die Zulassung ermöglicht es Conda Capital als „Schwarmfinanzierungsdienstleister“ gemäß Vorgaben der ECSP-Verordnung EU-weit tätig zu sein, teilt das Unternehmen mit. Verabschiedet wurde die Verordnung im Herbst 2020 mit dem Ziel, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Schwarmfinanzierung in der europäischen Union zu schaffen. Dies sollte den europäischen Binnenmarkt und die angestrebte Kapitalmarktunion stärken sowie mehr Transparenz und Standards zur Stärkung des Anlegerschutzes schaffen.

„Mit der Einführung eines einheitlichen Rechtsrahmens durch die EU-Verordnung ECSP haben sich für uns als Crowdinvestmentplattform neue Türen geöffnet“, betont Dirk Littig, Geschäftsführer von Conda. Zusätzlich zu der Möglichkeit, nun EU-weit grenzübergreifende Crowdinvestmentprojekte zu unterstützen, ermöglicht die ECSP-Verordnung auch das Anbieten von Wertpapieren sowie prospektfreie Emissionen bis zu einem Wert von fünf Millionen Euro.

Über Conda Capital will die Gruppe ein „breites Spektrum neuer Assetklassen“ anbieten, darunter Aktien, Anleihen und Genussscheine, ab einem Emissionsvolumen von einer Million Euro. Dabei soll der Schwerpunkt nun auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) und spätphasigen Scale-ups liegen. Insbesondere könne Conda Capital nun unter der europäischen Regulierung auch digitale Eigenkapitalinvestments in mittelständische Unternehmen anbieten.

Lokale Conda Plattformen bleiben erhalten

Mit der ECSP-Lizenz will Conda Capital nun verschiedene Anlegergruppen noch gezielter ansprechen und ihnen auch neue Anlageprodukte anbieten. Littig: „Unser Ziel ist es, ein breites Spektrum von Anlegern zu erreichen, von Retail-Investoren bis hin zu professionellen und semi-institutionellen Anlegern.“

Die strategische Erweiterung betrifft den Angaben zufolge ausschließlich die neue Plattform Conda Capital, während die bestehenden Angebote „Conda Crowdinvesting Österreich“, „Conda Crowdinvesting Schweiz“ und „Conda Crowdinvesting Deutschland“ für regionale Crowdinvesting-Kampagnen unter lokaler Regulierung erhalten bleiben.

Kürzlich hatte schon die österreichische Dagobertinvest, die ebenfalls auch in Deutschland aktiv ist, von der dortigen Aufsicht die ECSP-Lizenz erhalten. Anfang des Jahres hatte zudem die Plattform Invesdor, in der unter anderem die deutsche Kapilendo und die österreichische Finnest aufgegangen sind, eine solche Lizenz für EU-weite Geschäfte bekommen – ebenfalls von der österreichischen Aufsicht und nicht von der deutschen BaFin.

Eine rein deutsche Plattform ist bisher, soweit bekannt, nicht als ECSP zugelassen. Als Grund dafür werden vor allem die bisher weitreichenden Haftungsvorschriften für das Management angeführt, die in Deutschland über den EU-Standard hinausgehen. Sie sollen zwar mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ geändert werden, das Gesetz wurde aber noch nicht verabschiedet.

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